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🏠 Mietvertrag Vorlage Schweiz (OR Art. 253–274) — Download CHF 39

Wohnungsmietvertrag befristet & unbefristet · Übergabeprotokoll · Kaution-Checkliste · Nebenkosten-Abrechnung · Mietzinsanpassung (Referenzzinssatz) — 6 Dokumente, sofort verwendbar.

⚠️ Wichtig: Mietverträge in der Schweiz unterliegen zwingenden gesetzlichen Vorschriften (OR Art. 253–274g). Diese Vorlage berücksichtigt die aktuellen OR-Anforderungen inkl. Kaution, Nebenkosten und Referenzzinssatz. Sie ersetzt keine Rechtsberatung bei komplexen Sonderfällen.
CHF 39
Mietvertrag Vorlage Schweiz
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Word (.docx) + PDF · 6 Dokumente · Übergabeprotokoll · DE

Was ist enthalten?

Das Paket umfasst sechs aufeinander abgestimmte Dokumente für alle gängigen Wohnungsmiet-Situationen in der Schweiz:

✅ Wohnungsmietvertrag (unbefristet) Für unbefristete Mietverhältnisse mit gesetzlichen Kündigungsfristen nach OR Art. 266.
✅ Wohnungsmietvertrag (befristet) Für zeitlich begrenzte Mietverhältnisse; endet automatisch ohne Kündigung.
✅ Übergabeprotokoll (Einzug/Auszug) Schriftliche Zustandsdokumentation bei Mietantritt und Rückgabe — schützt beide Parteien.
✅ Kaution-Checkliste Sperrkonto-Anforderungen, maximale Höhe (OR Art. 257e), Rückgabefrist und Abzugspunkte.
✅ Nebenkosten-Abrechnung Vorlage gemäss VMWG für die jährliche Nebenkostenabrechnung mit Einsichtsrecht.
✅ Mietzinsanpassung (Referenzzinssatz) Formular und Anleitung für Mietzinsanpassungen bei Referenzzinssatz-Änderung oder Teuerung.

Sämtliche Vorlagen liegen im editierbaren Word-Format (.docx) sowie als druckfertiges PDF vor. Ein kurzer Ausfüll-Leitfaden erklärt die wichtigsten Felder.

Pflichtangaben im Schweizer Mietvertrag

Folgende Angaben gehören in jeden Schweizer Mietvertrag. Die Tabelle zeigt, welche davon gesetzlich zwingend sind und worauf sie sich stützen:

Angabe Pflicht Rechtsgrundlage Hinweis
Name und Adresse beider Parteien ✅ Ja OR Art. 253 Vollständige Personalien Vermieter und Mieter
Mietobjekt (Adresse, Stockwerk, Zimmer) ✅ Ja OR Art. 253 Eindeutige Bezeichnung inkl. Nebenräume
Mietzins (Nettomiete) ✅ Ja OR Art. 253, 269 Netto-Mietzins getrennt von Nebenkosten angeben
Nebenkosten Empfohlen VMWG Art. 3 Pauschale oder akonto; Abrechnung jährlich
Kündigungsfristen und -termine ✅ Ja (unbefristet) OR Art. 266a–266o 3 Monate auf Ende Quartal (gesetzliches Minimum)
Kaution (Höhe, Sperrkonto) Wenn verlangt OR Art. 257e Max. 3 Monatsmieten; Sperrkonto auf Mieter-Namen
Zustand des Objekts bei Übernahme Empfohlen OR Art. 256 Im Übergabeprotokoll dokumentieren; schützt Mieter

Kaution: Was muss ich wissen?

Die Mietkaution ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und schützt den Vermieter gegen ausstehende Mietzinsen, Nebenkosten und Schadenersatz.

💡 Die Kaution-Checkliste im Paket führt Schritt für Schritt durch Kontoeröffnung, Einzahlung und Rückgabe — inklusive Musterbrief an die Bank.

Referenzzinssatz: Mietzinsanpassung

Der Referenzzinssatz ist der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundes (Bundesamt für Wohnungswesen, BWO). Er wird quartalsweise berechnet und bestimmt, ob Mietzinsen angepasst werden dürfen.

Das Mietzinsanpassungs-Formular im Paket enthält eine Berechnungshilfe für beide Szenarien (Senkung und Erhöhung) sowie die korrekten Fristen und Formularvorgaben.

Kündigungsfristen im Überblick

Bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen gelten in der Schweiz folgende gesetzliche Minimalfristen:

Mietvertragsart Frist Kündigungstermin Rechtsgrundlage
Unbefristete Wohnungsmiete 3 Monate Ende eines Monats (lokal oft Ende Quartal) OR Art. 266a
Möblierte Zimmer 2 Wochen Ende einer Woche OR Art. 266b
Geschäftsräume 6 Monate Ende eines Quartals (sofern nichts anderes vereinbart) OR Art. 266d
Befristeter Vertrag Keine Kündigung nötig Automatisches Ende bei Ablauf OR Art. 255

Viele Kantone haben ortsübliche Kündigungstermine (z. B. 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Die Vorlage enthält ein Feld für den kantonal üblichen Termin.

Hinweis zur Geschäftsraummiete

Das Paket enthält eine Kurzvorlage für einfache Gewerbemietverträge. Für umfangreiche Geschäftsraummieten mit langen Laufzeiten oder grossen Investitionen empfehlen wir die Beizug einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Besonderheiten der Geschäftsraummiete:

Schlichtungsbehörde bei Mietstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter — z. B. über Kautionsrückgabe, Nebenkosten oder Mietzinserhöhungen — ist in der Schweiz die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten zuständig. Das Verfahren ist kostenlos und in den meisten Kantonen vor einer allfälligen Klage obligatorisch.

Häufige Fragen

Was muss ein Schweizer Mietvertrag mindestens enthalten?

Ein Schweizer Mietvertrag muss mindestens Name und Adresse beider Parteien, die genaue Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse, Stockwerk, Zimmer, Nebenräume), den Mietzins und die Nebenkosten, die Kündigungsfristen sowie den Zustand des Objekts bei Übernahme enthalten. Rechtsgrundlage: OR Art. 253ff. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen — ein mündlicher Vertrag ist im Streitfall kaum beweisbar.

Wie hoch darf die Kaution bei Wohnungsmiete in der Schweiz sein?

Die Kaution darf bei Wohnungsmiete maximal 3 Monatsmieten betragen (OR Art. 257e). Dabei gilt die Nettomiete ohne Nebenkosten als Berechnungsbasis. Die Kaution muss auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters hinterlegt werden — der Vermieter kann sie nicht auf seinem eigenen Konto halten. Nach Auszug und Abnahme des Objekts muss die Kaution zuzüglich Zinsen zurückgegeben werden, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.

Kann der Vermieter die Miete einfach erhöhen?

Nein. Eine Mietzinserhöhung ist in der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Erhöhung des Referenzzinssatzes, teuerungsbedingte Mehrkosten oder wertsteigernde Investitionen (OR Art. 269, 269a). Der Vermieter muss dazu das amtliche Mietzinserhöhungsformular verwenden und die Erhöhung rechtzeitig mitteilen (OR Art. 269d). Der Mieter kann innert 30 Tagen bei der kantonalen Schlichtungsbehörde Einsprache erheben — kostenlos.

Was passiert, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich ist?

Ein mündlicher Mietvertrag ist in der Schweiz grundsätzlich gültig (OR Art. 253). Beide Parteien gehen trotzdem ein erhebliches Risiko ein, weil im Streitfall nichts schriftlich bewiesen werden kann — weder die Miethöhe noch die vereinbarten Fristen. Das Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug sollte in jedem Fall schriftlich erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet werden, auch wenn der Vertrag selbst mündlich bleibt. Im Streitfall entscheidet die kantonale Schlichtungsbehörde.

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