⚠️ Wichtig: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf einer kommerziellen Schweizer Website kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auslösen (OR Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Seit Revision des Datenschutzgesetzes (DSG 2023) gelten auch erhöhte Transparenzpflichten. Diese Vorlage enthält alle gesetzlich verlangten Angaben.
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Word-Dokument (.docx) + PDF · 4 Versionen: Einzelfirma, GmbH, AG, Blog/Media · DE
Was ist enthalten?
✅ Einzelfirma-ImpressumVollständige Vorlage für Freelancer und Einzelunternehmen: Name, Adresse, Kontakt, UID-Nummer (falls MWST-pflichtig), Berufsbezeichnung.
✅ GmbH-ImpressumFirmierung, Handelsregistereintrag, UID, Geschäftsführer, Gesellschaftssitz — nach OR Art. 940 und UWG Art. 3.
✅ AG-ImpressumAktiengesellschaft: Firma, HR-Nummer, Verwaltungsrat, Domizil, UID, Kapitalstruktur-Angaben nach Offenlegungspflicht.
✅ E-Commerce-ErweiterungZusatzangaben für Webshops: MWST-Nummer, EU-ODR-Link (für EU-Kunden), Streitbeilegungshinweis, Widerrufsrecht-Link.
✅ Blog / Media-VersionFür redaktionell tätige Websites: verantwortliche Redaktion, journalistische Sorgfaltspflicht, Urheberrechtshinweis, Bildnachweise.
✅ DSG-Hinweis-BausteinKurz-Verweis auf die Datenschutzerklärung nach neuem DSG 2023 — passend zur DSG-Vorlage integrierbar.
Pflichtangaben: Schweizer Impressum auf einen Blick
| Angabe | Pflicht? | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Name / Firma | ✅ Pflicht | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s | Einzelpersonen: Vor- und Nachname |
| Postadresse | ✅ Pflicht | UWG Art. 3 / DSG Art. 19 | Keine Postfach-Only-Adresse |
| E-Mail-Adresse | ✅ Pflicht | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s | Kontaktformular alleine reicht nicht |
| Telefonnummer | ⚡ Empfohlen | Praxis SECO / BAG | Erhöht Vertrauen, teils erwartet |
| UID-Nummer | ✅ Pflicht (MWST) | MWSTG Art. 10 ff. | Nur wenn MWST-pflichtig (ab CHF 100'000 Umsatz) |
| Handelsregistereintrag | ✅ Pflicht (GmbH/AG) | OR Art. 940 | HR-Nummer + Kanton angeben |
| Verantwortliche Person (Media) | ✅ Pflicht (redakt.) | Presserecht/DSG | Chefredaktion/Herausgeber |
| ODR-Link (EU-Handel) | ⚡ Empfohlen | EU ODR-VO (für EU-Kunden) | https://ec.europa.eu/consumers/odr |
| Haftungsausschluss Links | ➖ Optional | Praxis | In CH weniger kritisch als DE |
| Urheberrechtshinweis | ➖ Optional | URG Art. 2 ff. | Deklaratorisch, kein Formzwang |
Schweizer vs. deutsches Impressum — die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Schweiz (UWG Art. 3) | Deutschland (TMG § 5) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s + DSG | TMG § 5 + DSGVO |
| Geltungsbereich | Kommerzielle + berufl. Websites | Telemediendienste allgemein |
| Privatpersonen / Hobbysites | Impressumspflicht entfällt | Entfällt bei rein privat |
| Rechtsform-Angabe | Pflicht bei GmbH / AG | Pflicht bei allen jur. Personen |
| Aufsichtsbehörde | EIDG (je nach Branche) | Angabe erforderlich (Gewerbe) |
| MWST / USt | UID nur wenn MWST-pflichtig | USt-IdNr. immer (wenn vorhanden) |
| Streitbeilegung | Kein gesetzl. Pflichthinweis CH | OS-Plattform-Link Pflicht (DE) |
| Sanktionen bei Fehlen | UWG-Abmahnung, Busse | Abmahnung + Bussgelder DSGVO |
Häufige Fragen zum Impressum in der Schweiz
Wer braucht in der Schweiz ein Impressum?
Grundsätzlich jede Website mit kommerziellem oder beruflichem Zweck benötigt ein Impressum — also Unternehmens-Websites, Online-Shops, Dienstleistungsseiten, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links sowie professionelle Portfolio-Seiten. Rein private Websites ohne wirtschaftliche Tätigkeit sind ausgenommen. Als Rechtsgrundlage gilt OR Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG, der irreführende Unterlassungen im Geschäftsverkehr verbietet. Ergänzend verlangt das revidierte DSG (seit September 2023), dass Betroffene über die Bearbeitung ihrer Personendaten informiert werden — ein Impressum mit Kontaktangaben ist dafür die Basis.
Was ist der Unterschied zwischen dem Schweizer und dem deutschen Impressum?
Das deutsche Impressum basiert auf dem Telemediengesetz (TMG § 5) und ist stark formalisiert — mit Pflichtangaben zur Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnungsland, Umsatzsteuer-ID und seit 2016 einem Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform). In der Schweiz gibt es keine analoge Spezialgesetzgebung für Online-Impressa; die Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Lauterkeitsrecht (UWG). Die Anforderungen sind ähnlich, aber weniger detailliert geregelt. Wichtig: Wer in der Schweiz auch Kunden aus Deutschland oder der EU bedient, sollte beide Standards erfüllen — die Vorlage enthält einen optionalen DE/EU-Zusatzbaustein.
Was kostet ein fehlendes Impressum in der Schweiz?
Das UWG sieht für unlautere Geschäftspraktiken Zivilklagen, einstweilige Massnahmen und Bussgelder vor. In der Praxis sind Abmahnungen durch Mitbewerber der häufigste Sanktionsmechanismus — die Kosten einer Unterlassungsklage können sich auf mehrere tausend Franken belaufen. Beachten Sie: Wer auch in Deutschland oder der EU tätig ist, riskiert dort zusätzlich TMG/DSGVO-Bussgelder. Ein korrekt ausgefülltes Impressum ist die günstigste Absicherung — bei einem Produkt für CHF 19 lohnt sich der Aufwand in jedem Fall.
Welche zusätzlichen Angaben braucht ein E-Commerce-Impressum?
Online-Shops haben über das Standard-Impressum hinaus weitere Informationspflichten: (1) MWST-Nummer (UID) falls steuerpflichtig; (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Widerrufsrecht; (3) Bei EU-Kunden: Hinweis auf die EU-ODR-Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr) und Angabe, ob der Anbieter zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren bereit ist; (4) Preisangaben inkl. MWST (PBV Art. 3); (5) Lieferbedingungen. Die E-Commerce-Erweiterung in dieser Vorlage deckt alle diese Punkte ab.
Muss das Impressum auf jeder Unterseite erscheinen?
Nein — in der Schweiz genügt es, wenn das Impressum leicht auffindbar ist, also üblicherweise über einen gut sichtbaren Link im Footer oder im Hauptmenü. Es muss nicht auf jeder Unterseite direkt stehen. Empfehlung: Footer-Link mit der Bezeichnung «Impressum» oder «Über uns / Rechtliches» — das entspricht der gängigen Praxis und ist für Nutzer sowie Suchmaschinen klar erkennbar. Für Blog-Artikel mit redaktionellem Inhalt (Medienrecht) kann ein Hinweis auf die Redaktion auf jeder Seite sinnvoll sein.
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