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Arbeitsvertrag Vorlage Schweiz (OR-konform)

Musterarbeitsvertrag für unbefristete und befristete Anstellungen — klar strukturiert, OR Art. 319–330a, sofort einsetzbar.

Kurzantwort: Der Schweizer Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein — aber aus Beweissicherungsgründen unbedingt empfohlen. Wichtig: Probezeit max. 3 Monate (OR Art. 335b), Ferien mind. 4 Wochen/Jahr (bis 20 Jahre: 5 Wochen), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach Berner Skala (wenn kein GAV). Diese Vorlage deckt alle Pflichtinhalte ab.
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Inhalt der Vorlage

✅ Vertragsparteien & FunktionStellenbezeichnung, Abteilung, Vorgesetzter, Arbeitsort.
✅ Arbeitszeit & PensumProzentsatz, Kernzeiten, Überzeiten-Regelung (Kompensation oder Auszahlung).
✅ Lohn & SozialversicherungenBruttolohn, 13. Monatslohn (optional), AHV/IV/ALV-Abzüge, BVG-Hinweis.
✅ Probezeit & KündigungProbezeit (max. 3 Monate, OR Art. 335b), Kündigungsfristen nach Dienstjahren (OR Art. 335c).
✅ Ferien & Absenzen4 Wochen Standard, Ferienbezug-Regelung, Mutterschaftsurlaub (14 Wochen EO), Vaterschaftsurlaub (2 Wochen).
✅ Konkurrenzverbot (optional)Klausel nach OR Art. 340 — nur einfügen wenn wirklich nötig (enge Voraussetzungen laut Gesetz).

Schweizer Arbeitsrecht: Wichtigste Zahlen

ThemaGesetzliche Regel (OR)Typische Praxis CH
Probezeitmax. 3 Monate (Art. 335b)1–3 Monate, Kündigung 7 Tage
Kündigung (1. Jahr)1 Monat auf Ende Monatnach GAV oft mehr
Kündigung (ab Jahr 2–9)2 Monate
Kündigung (ab Jahr 10)3 Monate
Ferienmin. 4 Wochen; unter 20J: 5 Wochenoft 5–6 Wochen
Lohnfortzahlung KrankheitBerner Skala (ohne Krankentaggeld)oft KTG-Versicherung
Mutterschutz14 Wochen EO (Art. 329f)
Vaterschaft10 Tage EO (seit 2021)

Häufige Fragen

Muss ein Arbeitsvertrag in der Schweiz schriftlich sein?
Nein — grundsätzlich sind mündliche Verträge gültig (OR Art. 320). Aber: Probezeit, Konkurrenzverbot und Überstundenregelung müssen schriftlich vereinbart sein, um zu gelten. Aus Beweisgründen und für Behörden (AHV, SUVA, Bewilligung B/C) wird ein schriftlicher Vertrag immer empfohlen.
Was ist der Unterschied zwischen unbefristetem und befristetem Vertrag?
Unbefristet: läuft weiter bis zur Kündigung — Regelfall. Befristet: endet automatisch, keine Kündigung nötig; kein vorzeitiger Rücktritt ohne wichtigen Grund (OR Art. 334). Vorsicht: Wird ein befristeter Vertrag mehrfach verlängert, gilt er als unbefristet (Umgehungsverbot). Die Vorlage enthält beide Varianten.
Was gilt für Überstunden und Überzeit?
Überstunden = Stunden über die vertragliche Arbeitszeit. Vergütung: Lohn + 25 % Zuschlag oder Kompensation in Freizeit (einvernehmlich). Überzeit = Stunden über 45 h/Woche (Büro/Gewerbe) lt. ArG. Bei Angestellten im Kader oder mit Aufgaben, die volle Handlungsfreiheit bedingen, kann Überstundenvergütung vertraglich ausgeschlossen werden — die Vorlage bietet beide Optionen.
Brauche ich für Teilzeitangestellte einen separaten Vertrag?
Nein — die Vorlage enthält ein Feld für das Pensum (z. B. 60 %). Ferienanspruch, Lohn und Sozialversicherungen werden proportional berechnet. Bei Stundenlohnbasis gibt es eine eigene Klausel (Ferien inbegriffen gem. OR Art. 329d Abs. 2 — Sonderregelung bei Unregelmässigkeit).
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