1. Drei Fälle unterscheiden
| Empfänger | MwSt-Regel (Grundfall B2B) |
|---|---|
| Inland | normale MwSt wie gewohnt |
| Unternehmen in der EU | Reverse-Charge: ohne MwSt, Empfänger versteuert selbst |
| Drittland (außerhalb EU) | i. d. R. ohne deutsche/österr. MwSt (Ausfuhr/Leistung im Ausland) |
Wichtig: Bei Privatkunden (B2C) gelten teils andere Regeln (z. B. bei digitalen Leistungen die Besteuerung im Land des Kunden). Hier geht es um den häufigsten Fall: Geschäftskunden (B2B).
2. EU-Geschäftskunde: Reverse-Charge
Lieferst/leistest du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, greift meist das Reverse-Charge-Verfahren: Du stellst ohne MwSt in Rechnung, der Kunde führt die Steuer in seinem Land ab. Damit das sauber ist, brauchst du:
- die USt-IdNr. des Kunden (und deine eigene) auf der Rechnung
- einen klaren Hinweis, z. B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"
- ggf. die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
3. Drittland (z. B. Schweiz, USA, UK)
Bei Geschäftskunden außerhalb der EU fällt in der Regel keine deutsche/österreichische MwSt an (die Leistung gilt als im Ausland erbracht bzw. als Ausfuhr). Achte auf: korrekte Adresse, Nachweise (bei Warenausfuhr) und mögliche Steuerpflichten im Zielland. Für Schweizer Selbstständige gilt das spiegelbildlich für Lieferungen in die EU.
4. Was immer drauf muss
Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben:
- beide USt-IdNr. (bei EU-B2B)
- der passende Steuer-Hinweis (Reverse-Charge / steuerfreie Ausfuhr)
- Betrag ohne MwSt, klar gekennzeichnet
- idealerweise Rechnung in einer für beide verständlichen Sprache
Häufige Fragen
Stelle ich Auslandsrechnungen mit oder ohne MwSt?
An EU-Geschäftskunden meist ohne MwSt (Reverse-Charge) mit beiden USt-IdNr. und Hinweis. Ins Drittland in der Regel ebenfalls ohne inländische MwSt. Privatkunden sind ein Sonderfall.
Was bedeutet Reverse-Charge?
Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über: Du fakturierst netto, der Kunde versteuert die Leistung in seinem Land selbst. Ein klarer Hinweis gehört auf die Rechnung.
Brauche ich eine USt-IdNr.?
Für EU-B2B-Geschäfte ja — deine eigene und die des Kunden. Beide gehören auf die Rechnung; prüfe die des Kunden vorab (VIES).
Gilt das auch für die Schweiz?
Die Schweiz ist EU-Drittland. Schweizer Selbstständige stellen EU-Kunden meist ohne Schweizer MwSt; umgekehrt ist die Schweiz für EU-Anbieter ein Drittland. Details mit der Treuhand/Steuerberatung klären.
Mehr: Rechnung Schritt für Schritt · Rechnung als Kleinunternehmer · Ratgeber · Alle Tools