Was bedeutet „Kleinunternehmer"?
Wer unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt, kann (bzw. muss teils) ohne Mehrwertsteuer fakturieren. Das vereinfacht die Buchhaltung — du weist keine MwSt aus und führst keine ab. Der Haken: Du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen.
Pflichtangaben auf der Rechnung
- Name & Anschrift von dir und dem Kunden
- Rechnungsdatum + fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
- Betrag (ohne MwSt) + der Kleinunternehmer-Hinweis
- Deine Steuernummer (sofern vorhanden)
- Zahlungsziel + IBAN
Der richtige „ohne MwSt"-Hinweis
| Land | Beispiel-Hinweis (sinngemäß) |
|---|---|
| Deutschland | „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." |
| Österreich | „Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG." |
| Schweiz | „Von der MWST-Pflicht befreit (Umsatz unter der Eintragungsgrenze)." |
Vorteile & Nachteile
Vorteile: einfachere Buchhaltung, keine MwSt-Voranmeldungen, oft günstiger für Privatkunden (kein MwSt-Aufschlag).
Nachteile: kein Vorsteuerabzug; bei vielen Geschäftskunden kann die Regelbesteuerung sinnvoller sein. Wer stark wächst, fällt irgendwann aus der Regelung.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer MwSt ausweisen?
Nein — du stellst ohne MwSt aus und schreibst stattdessen den Kleinunternehmer-Hinweis auf die Rechnung. Prüfe, ob die Regelung für dich gilt.
Brauche ich trotzdem eine Rechnungsnummer?
Ja, eine fortlaufende, eindeutige Nummer gehört auf jede Rechnung — auch als Kleinunternehmer.
Kann ich Vorsteuer zurückholen?
Nein. Ohne MwSt-Ausweis gibt es auch keinen Vorsteuerabzug aus deinen Einkäufen.
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