Erst die Kernfrage: betrieblich oder privat?
Nutzt du das Auto überwiegend betrieblich (> 50 %), gehört es ins Betriebsvermögen — Kosten sind absetzbar, die private Nutzung wird aber versteuert. Genau dafür gibt es zwei Methoden:
1-Prozent-Regel vs. Fahrtenbuch
| 1-%-Regel | Fahrtenbuch | |
|---|---|---|
| So funktioniert's | monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil | jede Fahrt lückenlos dokumentieren, privater Anteil exakt |
| Gut bei | teurem Auto, das du viel privat fährst (pauschal, wenig Aufwand) | günstigem Auto / wenig Privatfahrten (oft steuerlich besser) |
| Aufwand | gering | hoch (sauber & lückenlos!) |
Faustregel: viel privat + teures Auto → 1-%-Regel; wenig privat → Fahrtenbuch rechnet sich oft.
E-Auto: oft der Steuer-Joker
Für reine Elektro-Firmenwagen gilt in DE (je nach Listenpreis) ein reduzierter Satz bei der 1-%-Regel (z. B. 0,25 % statt 1 %). Das macht E-Autos als Firmenwagen steuerlich attraktiv. Genaue Grenzen/Voraussetzungen ändern sich — prüfen.
Leasing oder Kauf?
Leasingraten sind als Betriebsausgabe absetzbar; beim Kauf schreibst du ab. Was günstiger ist, hängt von Nutzung, Laufzeit und Liquidität ab — sauber gegenrechnen statt nach „niedriger Rate" entscheiden.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Firmenwagen für Selbstständige?
Wenn du das Auto überwiegend betrieblich nutzt, oft ja — die Kosten sind absetzbar. Die private Nutzung musst du aber versteuern (1-%-Regel oder Fahrtenbuch). Vorher durchrechnen.
1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch — was ist besser?
Bei viel Privatnutzung und teurem Auto meist die 1-%-Regel (pauschal, einfach). Bei wenig Privatfahrten lohnt sich oft das Fahrtenbuch — wenn du es lückenlos führst.
Stimmt es, dass E-Autos steuerlich günstiger sind?
In Deutschland gilt für E-Firmenwagen je nach Listenpreis ein reduzierter Satz bei der 1-%-Regel. Das macht sie attraktiv. Genaue Bedingungen prüfen.
Muss ich das Auto ins Betriebsvermögen nehmen?
Bei über 50 % betrieblicher Nutzung in der Regel ja. Zwischen 10 und 50 % ist es optional (gewillkürtes Betriebsvermögen). Details mit der Steuerberatung klären.
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