Reisekosten abrechnen

Geschäftsreise gemacht? Fahrt, Verpflegung und Übernachtung lassen sich als Betriebsausgaben absetzen — wenn die Belege stimmen. Hier: was zählt, wie die Pauschalen funktionieren und welche Nachweise du sammeln solltest.

Stand: Juni 2026 · Allgemeine Info, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was zählt als Reisekosten?

Reisekosten sind die Ausgaben für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit — also wenn du außerhalb deines Betriebs/Büros geschäftlich unterwegs bist. Sie teilen sich grob in vier Bereiche:

Fahrtkosten: pauschal oder echt

Beim eigenen Pkw kannst du in vielen Fällen eine Kilometerpauschale ansetzen statt jeden Tankbeleg zu sammeln. Alternativ rechnest du die tatsächlichen Kosten ab (anteilig, wenn das Auto auch privat genutzt wird). Bei Bahn/Flug zählt schlicht der gezahlte Preis laut Ticket.

⚠️ Die genauen Pauschsätze (Kilometergeld) unterscheiden sich je nach Land (DE/AT/CH) und ändern sich. Den aktuellen Satz vor der Abrechnung prüfen oder mit der Steuerberatung klären.

Verpflegungspauschale

Statt einzelner Essensbelege gibt es feste Pauschalen pro Tag, gestaffelt nach Abwesenheitsdauer (z. B. ein Satz für volle Tage, ein kleinerer für An- und Abreisetage ab einer Mindestdauer). Das Prinzip ist überall ähnlich, die Beträge unterscheiden sich nach Land und Reiseziel.

AbwesenheitPrinzip
Eintägig, kurzoft kein oder nur reduzierter Anspruch
Eintägig, langreduzierte Tagespauschale
Voller Reisetagvolle Tagespauschale
An-/Abreisetag (mehrtägig)reduzierte Pauschale

Wichtig: Die Pauschale deckt den Mehraufwand ab — du sammelst dafür keine Restaurant-Quittungen, sondern dokumentierst nur Reisedauer und -zweck.

Welche Belege du brauchst

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Was nicht absetzbar ist

Häufige Fragen

Muss ich für die Verpflegung Belege sammeln?

Nein. Der Verpflegungsmehraufwand läuft über Tagespauschalen — du brauchst dafür keine Restaurant-Quittungen, sondern nur einen Nachweis über Dauer und Zweck der Reise.

Kann ich Fahrtkosten pauschal abrechnen?

Beim eigenen Pkw geht das in vielen Fällen über eine Kilometerpauschale. Alternativ rechnest du die tatsächlichen, anteiligen Kosten ab. Der genaue Satz hängt vom Land ab und sollte vorher geprüft werden.

Was ist mit gemischten Reisen (privat und geschäftlich)?

Dann wird aufgeteilt: Nur der beruflich veranlasste Anteil ist absetzbar. Der private Teil zählt nicht. Bei größeren Beträgen lohnt sich Rücksprache mit der Steuerberatung.

Wie lange muss ich Reisekostenbelege aufbewahren?

Je nach Land mehrere Jahre, in Deutschland und Österreich häufig bis zu 10 Jahre. Die genaue Frist bei der Steuerberatung erfragen.

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