Warum man Rechnungen nicht löscht
Rechnungsnummern müssen lückenlos und nachvollziehbar bleiben. Eine rausgegangene Rechnung einfach zu löschen, würde diese Kette zerreißen — das fällt spätestens bei einer Prüfung auf. Stattdessen korrigierst oder stornierst du sie mit einem neuen Dokument.
Der saubere Weg: Storno-/Korrekturrechnung
- Erstelle eine Storno-/Korrekturrechnung mit eigener, fortlaufender Nummer.
- Beziehe dich klar auf die Originalrechnung („Storno zu Rechnung 2026-014 vom …").
- Setze die Beträge der Originalrechnung mit negativem Vorzeichen an (sie heben sie auf).
- Stelle anschließend — falls nötig — eine neue, korrekte Rechnung aus.
Kleiner Tippfehler vor dem Versand?
Hast du die Rechnung noch nicht verschickt, kannst du sie natürlich einfach anpassen. Erst nach dem Versand/der Verbuchung greift die Storno-Regel.
Häufige Fragen
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nach dem Versand/der Verbuchung nicht — die fortlaufende Nummerierung muss erhalten bleiben. Nutze eine Storno-/Korrekturrechnung.
Was ist eine Gutschrift in diesem Zusammenhang?
Umgangssprachlich meint „Gutschrift" oft die Storno-/Korrekturrechnung, die einen Betrag rückgängig macht. Achtung: „Gutschrift" hat steuerlich auch eine andere Bedeutung (Abrechnung durch den Leistungsempfänger).
Braucht das Storno eine eigene Nummer?
Ja, auch die Storno-/Korrekturrechnung bekommt eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer.
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