Zwei Wege: Arbeitszimmer oder Pauschale
Grob gibt es zwei Ansätze, die sich je nach Land unterscheiden:
- Häusliches Arbeitszimmer: ein separater, fast nur beruflich genutzter Raum → anteilige Raumkosten absetzbar.
- Homeoffice-Pauschale: ein fester Betrag pro Arbeitstag/-jahr, ohne separaten Raum — in einigen Ländern möglich.
Anteilige Kosten beim Arbeitszimmer
Hast du ein echtes Arbeitszimmer, kannst du oft einen Anteil dieser Kosten ansetzen — meist nach dem Flächenverhältnis (Zimmer ÷ Gesamtwohnfläche):
- Miete bzw. anteilige Gebäudekosten
- Strom, Heizung, Nebenkosten (anteilig)
- Internet & Telefon (geschäftlicher Anteil)
- Ausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Regale (ggf. als Arbeitsmittel)
Belege nicht vergessen
Ohne Nachweise kein Abzug. Sammle Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Strom- & Internetrechnungen und Kaufbelege für Möbel/Geräte.
Häufige Fragen
Muss es ein separates Zimmer sein?
Für das „Arbeitszimmer" meist ja (fast ausschließlich beruflich genutzt). Ohne separaten Raum kommt in einigen Ländern die Homeoffice-Pauschale infrage.
Wie berechne ich den Anteil?
Häufig nach Fläche: Arbeitszimmer-Quadratmeter geteilt durch die gesamte Wohnfläche. Den Prozentsatz wendest du auf die Raumkosten an.
Was, wenn ich am Küchentisch arbeite?
Dann ist meist kein „Arbeitszimmer" absetzbar, aber je nach Land eine Pauschale. Einzelne Arbeitsmittel (Laptop, Stuhl) können trotzdem absetzbar sein.
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