Reingewinn (Basis)—
AHV/IV/EO-Beitrag (10.1 %)—
Verwaltungskosten Ausgleichskasse (ca. 2–6 %)—
BVG-Schätzung (ca. 18 % des koordinierten Lohns)—
➡️ Gesamte Sozialversicherungskosten (Schätzung)—
Empfohlene Rücklage (% vom Einkommen)—
⚠️ Schätzung, keine Steuerberatung. Massgebend ist die Verfügung Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
📌 Wichtigste Zahlen 2025: AHV/IV/EO-Beitragssatz Selbstständige = 10.1 % (Angestellte: 5.3 % + AG 5.3 %). Mindestbeitrag: CHF 514/Jahr. Einkommensfreibetrag: CHF 17'800 (nur Beitragsberechnung, nicht steuerfrei). Verwaltungskosten der Ausgleichskasse: je nach AK 2–6 % des AHV-Beitrags.
AHV-Beitragsplan Selbstständige 2025
| Jahreseinkommen | AHV/IV/EO-Beitrag | Satz | Monatliche Rücklage |
|---|---|---|---|
| unter CHF 9'800 | Mindestbeitrag CHF 514/Jahr | Pauschal | CHF 43 |
| CHF 9'800–17'800 | gleitende Skala (5.371–10.1 %) | gleitend | CHF 44–150 |
| CHF 17'800–58'800 | 10.1 % auf den Gewinn | 10.1 % | CHF 150–495 |
| CHF 58'800–120'000 | 10.1 % (max. CHF 12'120) | 10.1 % | CHF 495–1'010 |
| CHF 120'000+ | fixe 10.1 % (kein AHV-Maximum!) | 10.1 % | CHF 1'010+ |
Hinweis: Bei Selbstständigen gibt es — anders als beim Angestellten-Lohn — keine AHV-Obergrenze (bis Versicherter-Rentenalter). Alle Einnahmen sind beitragspflichtig.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich bei der Ausgleichskasse anmelden?
Sobald du selbstständig erwerbstätig bist (keine Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, auf eigene Rechnung). Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnsitzes oder der Berufsverbands-AK. Frist: innerhalb 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Ohne Anmeldung entstehen Verzugszinsen (5 % p.a.).
Wie werden AHV-Beiträge berechnet?
Basis ist der steuerrechtliche Reingewinn (Einnahmen minus Betriebskosten). Davon wird der Einkommensfreibetrag von CHF 17'800 abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag werden 10.1 % (AHV 8.7 % + IV 1.4 %) berechnet. Achtung: Altersversicherungs-Beiträge selbst sind nicht abzugsfähig bei der eigenen AHV-Berechnung (im Gegensatz zu Pensionskasse).
Was ist die Ausgleichskasse und welche soll ich wählen?
Ausgleichskassen (AK) verwalten die AHV-Beiträge. Es gibt kantonale AKs und Verbands-AKs (z. B. Gewerbeverband, Coopzeiger, Suisa). Die Verwaltungskosten variieren (2–6 % auf den AHV-Beitrag). Mitglieder eines Berufsverbands profitieren oft von tieferen Kosten. Kantonale AK ist immer eine Option, wenn kein Verband existiert.
Brauche ich als Freelancer auch eine Pensionskasse (BVG)?
Selbstständige sind nicht obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) angeschlossen. Du kannst aber freiwillig in die Pensionskasse einzahlen — entweder über einen Verband oder die Auffangeinrichtung (BVG-Sammelstiftung). Alternativ ermöglicht die Säule 3a steuerlich privilegiertes Sparen (max. CHF 7'056/Jahr 2025). Selbstständige ohne PK können bis CHF 35'280 (20 % des Einkommens, max.) in die Säule 3a einzahlen.
Welche Rücklagen sollte ich als Freelancer bilden?
Daumenregel für Schweizer Freelancer: 25–30 % des Brutto-Einkommens zurücklegen:
- ~10 % AHV/IV/EO
- ~2–3 % Verwaltungskosten AK
- ~10–15 % Einkommenssteuern (kantonsabhängig)
- ~5–8 % Pensionskasse / Säule 3a
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