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Trampolin kaufen Schweiz 2026

Garten-Trampolin, Inground oder Indoor: Hier vergleichst du Grössen, Sicherheitsnetze und CHF-Preise — mit Schweizer Tipps zu EN 71-14, Baubewilligung, bfu-Unfallzahlen und Winterlagerung.

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Auf einen Blick: Ein solides Garten-Trampolin (305 cm Durchmesser, Sicherheitsnetz, TÜV) kostet in der Schweiz zwischen CHF 350 und CHF 700. Einstiegsmodelle (244 cm) gibt es ab CHF 180, Premium- und Inground-Trampoline ab CHF 800. Achte auf das EN 71-14-Prüfzeichen, ein innenliegendes Schutznetz und mindestens 2 m Sicherheitsabstand rundherum. Inground-Einbauten vorab bei der Gemeinde anfragen, und denk an eine Haftpflichtversicherung für Besucherkinder.

🛡️ EN 71-14 Pflicht

Nur Trampoline mit EN-71-14-Zeichen und TÜV-Prüfung kaufen. Das schützt vor minderwertigen Sprungmatten, scharfen Kanten und instabilen Rahmenkonstruktionen.

📐 Grösse & Gartenraum

Durchmesser plus je 2 m Puffer auf allen Seiten einplanen. Ein 305-cm-Trampolin braucht mindestens 7 m freie Breite — inklusive Abstand zur Böschung.

🏗️ Baubewilligung

Freistehende Trampoline sind meist bewilligungsfrei. Inground-Einbauten können als Erdarbeit meldepflichtig sein — kurze Rückfrage bei der Gemeindeverwaltung genügt.

🌧️ Wintereinlagerung

Netz und Federabdeckung im Oktober abmontieren und trocken lagern. Federn leicht ölen. Abdeckplane satt spannen, damit kein Schnee auf dem Tuch liegen bleibt.

Typen im Vergleich: Garten, Inground & Indoor

Typ Durchmesser Tragkraft Sicherheitsnetz Preis CHF
Garten-Rund (Einstieg) 244 cm 80–100 kg Aussen (Standard) 180–280
Garten-Rund (Mittelklasse) 305–366 cm 100–130 kg Innen (empfohlen) 350–700
Garten-Oval 490 × 305 cm 130–150 kg Innen, verstärkt 600–1 200
Inground (versenkt) 305–430 cm 100–150 kg Bodeneben, optional 800–2 500
Indoor / Fitness 100–140 cm 100–150 kg Haltestange 80–400

1. Trampolin-Typen: Garten, Inground & Indoor

Der Markt teilt sich in drei Hauptkategorien. Garten-Trampoline stehen auf Stahlbeinen, lassen sich einfach auf- und abbauen und sind mit Abstand am weitesten verbreitet. Runde Modelle sind günstig und stabil; ovale Trampoline bieten mehr Sprungfläche für Familien mit mehreren Kindern und sind in der Längsachse etwas platzsparender, weil zwei Kinder besser nebeneinander springen können.

Inground-Trampoline werden bündig in eine ausgehobene Grube eingebaut. Das Ergebnis wirkt optisch unauffällig, fügt sich in moderne Schweizer Gärten ein und ist sicherer: Es gibt keine seitliche Absturzstelle, weil der Rahmen auf Bodenniveau liegt. Der Einbau ist aufwändiger und teurer, zahlt sich aber über viele Jahre aus.

Indoor- oder Fitness-Trampoline (Minitrampolin) sind kompakt, haben oft eine Haltestange und eignen sich für gezielte Gelenkentlastung, Gleichgewichtstraining und kurze Sporteinheiten im Wohnzimmer. Für Kinder unter 6 Jahren kann ein kleineres Indoor-Modell das Gartengerät ideal ergänzen, ersetzt aber keine Aufsicht.

Bei der Wahl zwischen rund und oval lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Gartenform: Runde Trampoline lenken springende Kinder automatisch zur Mitte, weil die Sprungmatte an den Rändern weniger nachgibt. Ovale und rechteckige Modelle haben eine gleichmässigere Sprungfläche über die ganze Länge, verlangen aber mehr Disziplin bei der Einhaltung des Sicherheitsabstands an den geraden Seiten.

2. Grössen, Formen & Tragkraft — was passt in den Schweizer Garten?

Die gebräuchlichen Durchmesser lauten 244 cm (8 Fuss), 305 cm (10 Fuss), 366 cm (12 Fuss) und 430 cm (14 Fuss). Als Faustregel gilt:

Die angegebene Tragkraft bezieht sich immer auf einen Nutzer gleichzeitig. Übliche Werte liegen zwischen 80 und 150 kg. Für den Familieneinsatz mit Jugendlichen wähle mindestens 120 kg. Beim Messen im Garten: Durchmesser plus je 2 m auf allen Seiten als Freifläche einrechnen. Bei Hängen und Böschungen die Absturzhöhe bedenken. Äste, die über die Sprungfläche ragen, sind Tabu.

Für kleine Schweizer Reihenhausgärten (unter 80 m²) bleibt oft nur ein 244- oder 305-cm-Rundmodell mit Wandanschluss an einer Grundstücksgrenze — hier lohnt sich eine genaue Vermessung vor dem Kauf, damit der geforderte Grenzabstand (siehe Abschnitt 5) tatsächlich eingehalten werden kann.

3. Sicherheitsnorm EN 71-14 & TÜV/GS-Zertifizierung

Die europäische Norm EN 71 definiert Anforderungen an Spielzeug und Spielgeräte; in der Schweiz wird sie als SN EN 71 übernommen. Für Trampoline ist speziell Teil 14 (EN 71-14, «Trampoline für den häuslichen Gebrauch») massgebend. Diese Norm regelt unter anderem die Mindesthöhe des Sicherheitsnetzes, die Polsterung der Federn und Randbereiche, zulässige Lücken zwischen Sprungmatte und Rand sowie Prüfvorgaben für die Belastbarkeit des Rahmens. Das Prüfzeichen findet sich auf Verpackung, Rahmen-Aufkleber und Produktunterlagen.

Ergänzend zertifizieren TÜV Rheinland und TÜV SÜD viele Trampoline nach strengeren Kriterien. Das GS-Zeichen («Geprüfte Sicherheit») steht für eine unabhängige Produktprüfung durch akkreditierte Stellen und gibt zusätzliche Sicherheit. Kaufe in der Schweiz kein Trampolin ohne EN-71-14- und möglichst auch GS-Zeichen — auch wenn der Preis verlockend ist.

Konkrete Punkte, die du beim Kauf prüfst:

⚠️ Kaufe kein Trampolin ohne EN-71-14-Zeichen — selbst auf grossen Plattformen finden sich Importe ohne Prüfzeichen, die im Schadensfall nicht haftpflichtig abgedeckt sind.

4. bfu-Unfallstatistik: Die häufigsten Verletzungen und wie du sie vermeidest

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) erfasst Trampolin-Unfälle seit Jahren als wiederkehrendes Thema in der Kindersicherheit. Die häufigste Unfallursache ist nicht der Sturz vom Trampolin, sondern das gleichzeitige Springen mehrerer Kinder: Wenn ein leichteres Kind neben einem schwereren landet, entstehen unkontrollierte Doppelbelastungen der Sprungmatte, die zu Stürzen, Verstauchungen und Frakturen führen. Am häufigsten betroffen sind laut bfu Sprunggelenke, Unterarme und Handgelenke, gefolgt von Kopfverletzungen bei Stürzen über den Rand.

Die wichtigsten Sicherheitsregeln, die sich aus der Unfallstatistik ableiten:

Praktisch umgesetzt heisst das: Eine feste «Warteschlange» am Netzeingang einrichten, Geschwister und Freunde nacheinander springen lassen, und bei mehreren Kindern im Garten eine Sanduhr oder einen Timer für faire Sprungzeiten nutzen. Diese einfache Massnahme reduziert laut bfu-Beobachtung das Verletzungsrisiko am deutlichsten von allen.

5. Baubewilligung, Grenzabstand (ZGB Art. 684) & Schutzzonen

In der Schweiz ist Baurecht Kantonssache, und jede Gemeinde interpretiert die kantonalen Vorgaben leicht unterschiedlich. Die gute Nachricht: Ein freistehend aufgestelltes Garten-Trampolin, das nicht einbetoniert und nicht dauerhaft verankert ist, gilt in den allermeisten Kantonen als «fahrnis-ähnliches Gartengerät» und ist ohne Baubewilligung aufstellbar.

Ausnahmen sind möglich, wenn:

Unabhängig vom kantonalen Baurecht gilt zivilrechtlich das Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 684 zum nachbarrechtlichen Immissionsschutz: Übermässige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück — etwa Lärm durch springende Kinder oder ein Trampolin, das direkt an der Grenze steht und Einsicht bzw. Schattenwurf verursacht — können zivilrechtlich beanstandet werden. Ein grosszügiger Abstand zur Grundstücksgrenze (in der Praxis meist mindestens 1–2 m, je nach kantonaler Nachbarrechtsnorm auch mehr) beugt Streit von vornherein vor.

Für Inground-Trampoline gilt: Die Aushubgrube ist eine Baumassnahme und muss in vielen Kantonen gemeldet oder bewilligt werden, auch wenn sie klein ist. Informiere dich vor dem Aushub — im Nachhinein ist eine Bewilligung deutlich aufwändiger zu erhalten. Viele Gemeinden bieten eine kostenlose telefonische Voranfrage an. Zwei Minuten am Telefon ersparen späteren Ärger.

6. Aufstellort: Untergrund, Abstand zu Bäumen/Zäunen & Windschutz

Der Aufbau eines Garten-Trampolins dauert je nach Modell und Teamgrösse zwischen 1 und 3 Stunden. Lies die beiliegende Anleitung vollständig, bevor du beginnst. Typische Fehler: Federn nur halb eingehängt, Netzpfosten in falscher Reihenfolge montiert, Randabdeckung nicht vollständig geschlossen.

Bodenbeschaffenheit: Am besten steht ein Trampolin auf ebenem Rasen. Rasen federt einen Sturz besser ab als Beton oder Pflastersteine. Auf Schrägen muss der Rahmen durch Verlängerungsbeine oder unterlegte Stützfüsse ausgeglichen werden — manche Hersteller bieten dies als Zubehör an. Kiesuntergrund kann als Fallschutz ergänzt werden; er ist günstiger als Gummimatten, aber weniger komfortabel.

Abstand zu Bäumen, Zäunen und Gebäuden: Rund ums Trampolin sollte ringsum mindestens 2 m freie Fläche bleiben — frei von Ästen, Wäscheleinen, Zaunspitzen, Gartenmöbeln und Steinplatten. Ein überhängender Ast kann beim Hochspringen zu schweren Verletzungen führen; ein zu nahe stehender Maschendrahtzaun wird bei einem Sturz zur Schnittgefahr.

Windverankerung: In der Schweiz können Föhn und Bise ein leeres Trampolin kippen und über mehrere Meter schleudern. Ein Verankerungsset (4 Bodenspiesse oder Sandsäcke) kostet CHF 20–50 und ist Pflicht. Plane ausserdem einen Platz im Halbschatten oder mit natürlichem Windschutz (Hecke, Gebäudekante): Direktes Sonnenlicht heizt das Sprungtuch stark auf und macht Kunststoffteile langfristig spröde, während starker Wind ein unverankertes Trampolin zur Gefahr für Passanten macht.

7. Nachbarschaft, Mietwohnung & gemeinsam genutzte Gärten

In Mehrfamilienhäusern ist der Garten oft gemeinschaftlich genutztes Eigentum. Vor der Anschaffung eines Trampolins lohnt sich ein Blick in die Hausordnung und — sofern zutreffend — die Rücksprache mit der Verwaltung oder Eigentümerschaft. Ein Trampolin auf gemeinsam genutzter Fläche kann grundsätzlich erlaubt sein, verlangt aber häufig, dass alle Mitmieterinnen und Mitmieter informiert oder einverstanden sind, insbesondere wenn der Platz begrenzt ist.

Lärm: Springende Kinder erzeugen Vibrationen und Stimmlautstärke, die sich in dicht bebauten Quartieren über mehrere Gärten und Balkone hinweg bemerkbar machen. Die in vielen Gemeinden geltende Mittagsruhe (meist 12–13.30 Uhr) und Nachtruhe (ab 22 Uhr) gelten grundsätzlich auch für Gartenspiele. Ein offenes Gespräch mit direkten Nachbarn vor der Anschaffung — statt erst nach einer Beschwerde — schafft in der Regel deutlich mehr Verständnis.

Sichtschutz: Ein 2–3 m hohes Trampolin mit Netz kann von Nachbargrundstücken aus Einsicht in den eigenen Garten ermöglichen — und umgekehrt. Eine Hecke, ein Sichtschutzzaun oder eine bewusste Platzierung etwas abseits der Grundstücksgrenze reduziert dieses oft unterschätzte Diskussionsthema. In Eigentumswohnungen mit gemeinsamer Gartennutzung empfiehlt sich zudem, das Trampolin an der Versammlung als Traktandum zu erwähnen, bevor es aufgestellt wird.

8. Zubehör: Schutznetz, Randabdeckung, Leiter & Abdeckplane

Viele Trampoline kommen bereits im Set mit Sicherheitsnetz und Leiter. Prüfe trotzdem die Netzqualität: Engmaschiges, UV-stabilisiertes Polyethylen mit mindestens 160 g/m² hält jahrelang; billige Netze reissen nach zwei Saisons. Achte darauf, dass das Netz vollständig bis zum Boden der Einstiegsöffnung geschlossen werden kann.

Die Randabdeckung (Polsterung der Federn) ist der am meisten unterschätzte Sicherheitsbestandteil: Sie muss die Federn und den Metallrand lückenlos bedecken, damit kein Fuss oder Finger zwischen die Federn geraten kann. Bei Rissen oder abgeflachtem Schaumstoff sofort ersetzen — Ersatz-Randabdeckungen gibt es passend zu den meisten gängigen Durchmessern für CHF 40–90.

Die Einstiegsleiter sollte mindestens zwei breite, rutschfeste Stufen haben und sich ohne Werkzeug abnehmen lassen. Kleinere Kinder gelangen so nur aufs Trampolin, wenn eine Aufsichtsperson die Leiter einhängt.

Eine Abdeckplane (Wetterschutzabdeckung) verlängert die Lebensdauer von Sprungtuch und Randabdeckung spürbar. Spannbänder mit Gummikordel halten auch bei starkem Wind. Im Herbst empfiehlt sich zusätzlich eine Laubschutzplane, die Feuchtigkeit und Laub vom Tuch hält.

Weitere sinnvolle Extras: Sprinkler-Wasserrutsche (Sommer-Zubehör für Kinder), Basketballkorb-Set (passend für 305–366-cm-Modelle), Zeltüberdachung als Sonnenschutz, und Ersatz-Federsets für den Fall von Ermüdung nach 3–5 Jahren.

9. Altersempfehlungen: Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Kinder unter 6 Jahren sollten ausschliesslich auf Trampolinen springen, die für ihr Körpergewicht und ihre Grösse ausgelegt sind. Viele Garten-Trampoline richten sich an Kinder ab 3 Jahren — dann aber immer nur eines gleichzeitig und mit direkter Aufsicht. Das Verletzungsrisiko steigt laut bfu-Auswertung stark, wenn zwei Kinder gleichzeitig springen, weil sich ihre Bewegungen überlagern und unkontrollierbare Flugbahnen entstehen.

Für Jugendliche und Erwachsene eignen sich Modelle ab 366 cm besser, weil die Sprungmatte in der Mitte ausreichend Reaktionskraft bietet und der Rand weit genug entfernt bleibt. Erwachsene, die Trampolinspringen als Fitnessergänzung nutzen, greifen oft zum Indoor-Modell mit Haltestange: Das gelenkschonende Minitrampolin trainiert Gleichgewicht und Koordination, ohne Stossbelastung auf die Wirbelsäule.

Empfohlene Alters- und Gewichtsgrenzen sind immer auf dem Gerät oder in der Anleitung angegeben. Halte sie ein: Überlastung führt nicht sofort, aber mittelfristig zu Materialermüdung und erhöhtem Unfallrisiko. Schwangere und Personen mit Gelenkbeschwerden sollten vor intensiver Nutzung Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt halten.

10. Top-Marken in der Schweiz: Berg, Springfree, Hudora & Salta im Vergleich

Der Schweizer Markt wird von wenigen etablierten Marken dominiert, die sich in Preis, Bauweise und Sicherheitsphilosophie deutlich unterscheiden.

Marke Herkunft Besonderheit Preis CHF (ca.)
Berg Niederlande In der Schweiz sehr verbreitet, solider Stahlrahmen, breites Netz-Sortiment 350–1 200
Springfree Neuseeland Keine Metallfedern (Fiberglasstäbe), Netz aussen ums Sprungfeld — sicherheitsfokussiert 800–1 500
Hudora Deutschland Preisbewusstes Einsteigersegment, breite Verfügbarkeit 150–500
Salta Niederlande Mittelklasse, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, viele Formen (rund/oval) 250–800

Berg ist in Schweizer Gärten das häufigste Bild: verzinkte Rahmen, gute Ersatzteilverfügbarkeit auch nach Jahren, viele Grössen von 240 bis 430 cm. Springfree verzichtet komplett auf klassische Metallfedern und nutzt stattdessen flexible Fiberglasstäbe unter der Sprungmatte — dadurch entfällt das Risiko, zwischen Federn zu geraten, was besonders für Familien mit sehr kleinen Kindern interessant ist, allerdings zu einem höheren Preis. Hudora deckt das preisbewusste Einsteigersegment ab und ist oft in Bau- und Gartenfachmärkten sofort verfügbar. Salta positioniert sich in der Mitte und bietet ein breites Sortiment an runden und ovalen Formen mit solidem Netzsystem zu moderaten Preisen.

Bei allen Marken gilt: Achte auf das aktuelle EN-71-14-Prüfzeichen des jeweiligen Modelljahrs, nicht nur auf den Markennamen — auch etablierte Hersteller bringen unterschiedlich ausgestattete Modellreihen auf den Markt.

11. Inground-Trampolin: versenkt im Boden

Das Inground-Trampolin ist die Premium-Variante für alle, die eine dauerhafte, optisch zurückhaltende Lösung wollen. Das Gerät sitzt bündig im Boden; es gibt keine seitlichen Absturzstellen, und das Gesamtbild im Garten bleibt aufgeräumt. Besonders in modernen Schweizer Gärten mit klaren Linien ist die versenkte Variante beliebt.

Der Einbau verläuft in drei Schritten: (1) Grube ausheben (Durchmesser ca. 10–20 cm grösser als der Rahmen, Tiefe ca. 80–100 cm); (2) Stahlrahmen oder vorgefertigte Auffangwanne einsetzen; (3) Trampolin einlegen und Rand mit Rasen oder Pflasterung bündig abschliessen.

Die Luftzirkulation unter der Sprungmatte ist beim Inground-Typ entscheidend: Ohne Belüftungsöffnungen entsteht ein Luftpolster-Effekt, der das Sprungverhalten verändert und Feuchtigkeit staut. Vorgefertigte Wannen haben meist seitliche Schlitze; beim Eigenbau seitliche Drainageöffnungen einplanen.

Kosten: Einbau durch eine Gartenbaufirma CHF 300–800, plus Trampolin CHF 600–1 800 und allfällige Bewilligungsgebühren (siehe Abschnitt 5). Gesamtbudget typisch CHF 1 200–2 500. Inground-Trampoline sind wartungsintensiver, weil Feuchtigkeit, Erdreich und Laub in die Grube gelangen können.

12. Wetterfestigkeit: Rost, UV-Beständigkeit & Winterlagerung

Der Schweizer Winter mit Frost, Schnee und Nasseis stellt hohe Anforderungen ans Material. Die meisten Hersteller empfehlen, das Trampolin zwischen Oktober und März zu demontieren oder zumindest die empfindlichsten Teile zu schützen.

Was demontieren: Sicherheitsnetz (Witterung sprödet das Netz in 2–3 Jahren ohne Pflege), Randabdeckung (Schaumstoff nimmt Feuchtigkeit auf und schimmelt). Das Sprungtuch kann draussen bleiben, wenn eine hochwertige Abdeckplane fest gespannt ist. Schnee sollte nicht auf dem Tuch liegen bleiben — kein Trampolin ist für statische Schneelasten ausgelegt.

Rostschutz an Rahmen und Federn: Verzinkte oder pulverbeschichtete Stahlrahmen überstehen den Winter gut, wenn du die Federn am Saisonende leicht ölst (Sprühöl, z. B. WD-40). Rost entsteht vor allem an Schweissnähten und Befestigungsschrauben — alle 2 Jahre mit Zinkspray nachbehandeln. Kunststoffstopfen und Abdeckkappen können bei starkem Frost spröde werden; Ersatzstopfen vorrätig halten.

UV-Beständigkeit des Sprungtuchs: Schweizer Sommer mit hoher Sonneneinstrahlung in Höhenlagen setzen dem Sprungtuch stark zu. Ein UV-stabilisiertes Tuch (Polypropylen-Gewebe mit UV-Additiv) verliert seine Elastizität deutlich langsamer. Sichtbares Ausbleichen oder erste Risse an den Ösen sind ein Zeichen, dass ein Tuchersatz fällig wird — spätestens nach 5–8 Jahren intensiver Nutzung.

Ganzjahresnutzung vs. Winterabbau: Wer das Trampolin ganzjährig stehen lässt, verlängert die Nutzungsdauer der Saison, verkürzt aber die Lebensdauer von Netz und Randabdeckung um geschätzt 30–40 %. Wer jeden Herbst demontiert, investiert etwas Zeit, gewinnt dafür mehrere zusätzliche Nutzungsjahre.

Frühjahrsprüfung: Vor dem ersten Sprung im Frühling alles vollständig kontrollieren — Federn auf Risse oder Deformation, Sprungtuch auf Risse und UV-Schäden, Netz auf Löcher, alle Schrauben festziehen. Erst dann darf gesprungen werden.

13. Versicherung: Haftpflicht & Hausrat bei Trampolin-Unfällen

Ein Garten-Trampolin ist eine der häufigsten Ursachen für Kinderunfälle mit Besuch — und genau hier wird die Versicherungsfrage schnell relevant. Verletzt sich ein Nachbarskind oder ein Spielkamerad beim Springen auf dem eigenen Trampolin, haftet grundsätzlich die Person, die das Trampolin betreibt oder die Aufsichtspflicht hatte, sofern ein Sorgfaltspflichtverstoss nachweisbar ist.

Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung deckt solche Fälle in der Regel ab, sofern kein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt (z. B. bewusstes Ignorieren offensichtlich beschädigter Sicherheitsnetze). Vor der Anschaffung eines Trampolins lohnt sich ein kurzer Blick in die eigene Police: Manche Verträge verlangen eine Meldung von «Gefahrenquellen im Garten», andere schliessen bestimmte Sportgeräte explizit ein oder aus.

Für das Trampolin selbst — etwa bei Sturmschäden, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung — kann ein Zusatzbaustein der Hausratversicherung für Gartengeräte relevant sein. Nicht jede Standardpolice deckt Gegenstände im Freien automatisch mit; ein Anruf beim Versicherer vor dem Kauf klärt, ob das Trampolin als «im Freien gelagerter Hausrat» mitversichert ist oder ein Zusatz nötig wird.

💡 Tipp: Notiere Kaufdatum, Modell und Kaufbeleg des Trampolins griffbereit — im Schadensfall (Sturm, Diebstahl) erleichtert das die Abwicklung mit der Versicherung erheblich.

14. Wartung & Ersatzteile: Sprungtuch, Federn und Netz im Check

Regelmässige Wartung verlängert die Lebensdauer eines Trampolins deutlich und ist aus Sicherheitssicht keine Kür, sondern Pflicht. Ein einfacher Check-Rhythmus: monatlich während der Saison eine Sichtkontrolle, halbjährlich eine gründliche Prüfung.

Ersatzteile-Verfügbarkeit: Vor dem Kauf lohnt sich ein Blick, ob der Hersteller Einzelteile wie Sprungtuch, Federsets oder Netzsegmente separat anbietet. Etablierte Marken (siehe Abschnitt 10) führen meist über viele Modelljahre passende Ersatzteile, während Billigimporte oft nach 1–2 Jahren keine kompatiblen Teile mehr liefern — dann bleibt nur der komplette Neukauf.

Ein typisches Ersatzteil-Budget für ein gut gepflegtes Mittelklasse-Trampolin: Federsatz CHF 25–50, Randabdeckung CHF 40–90, Sicherheitsnetz CHF 60–150, komplettes Sprungtuch CHF 80–180 — deutlich günstiger als ein Neukauf, wenn Rahmen und Grundstruktur noch intakt sind.

15. Wo kaufe ich ein Trampolin? Neu, gebraucht & saisonale Angebote

Die grösste Auswahl an zertifizierten Trampolinen bieten in der Schweiz Bau- und Gartenfachmärkte, Sportfachhändler sowie Online-Plattformen mit Schweizer Versand. Achte beim Online-Kauf darauf, dass der Händler in der Schweiz oder einem EU-Land ansässig ist und das Produkt mit dem EN-71-14-Zertifikat geliefert wird. Aussereuropäische Direktimporte ohne Prüfzeichen sind zollpflichtig und können bei Unfällen versicherungsrechtliche Probleme bereiten.

Gebraucht kaufen: Trampoline tauchen regelmässig auf Schweizer Occasionsplattformen wie Ricardo oder Tutti auf — oft kaum benutzt, weil Familien umgezogen sind oder die Kinder entwachsen sind. Prüfe vor dem Kauf unbedingt vor Ort:

Kaufzeitpunkt: Saisonale Aktionen gibt es von März bis Mai (Frühjahrssaison) und im Herbst (Lagerräumung). Wer im Oktober kauft, zahlt oft 20–30 % weniger als im Frühling — und kann das Trampolin sofort sicher einlagern und im nächsten Frühjahr aufstellen.

Mehr Angebote findest du direkt in der aban Angebote-Suche oder im aban Marktplatz für gebrauchte Gartengeräte.

Häufige Fragen

Welches Trampolin eignet sich für einen Schweizer Garten?

Für einen typischen Schweizer Einfamilienhausgarten eignet sich ein rundes Garten-Trampolin mit 305–366 cm Durchmesser (10–12 Fuss). Kleinere Grundstücke kommen mit 244 cm aus; für mehrere Kinder oder Erwachsene empfehlen sich 366 cm oder mehr. Ringsum ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m zu Mauern, Bäumen und Zäunen einzuhalten. Auf Schrägen zusätzlich Verlängerungsbeine oder Niveauausgleich verwenden.

Brauche ich eine Baubewilligung für ein Trampolin in der Schweiz?

In den meisten Schweizer Kantonen gilt ein freistehend aufgestelltes Garten-Trampolin als temporäre Garteneinrichtung und ist baubewilligungsfrei. Inground-Trampoline — also in eine Grube eingelassene Modelle — können je nach Gemeinde als Erdarbeit meldepflichtig sein. In Schutzzonen (Grundwasser, Moorlandschaft) immer vorgängig bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, und den zivilrechtlichen Grenzabstand nach ZGB Art. 684 beachten.

Was kostet ein gutes Garten-Trampolin in der Schweiz?

Ein solides Einstiegs-Trampolin (244 cm, mit Netz) kostet in der Schweiz ab ca. CHF 180–250. Qualitätsmodelle mit robustem Stahlrahmen und TÜV-Netz (305–366 cm) liegen bei CHF 350–700. Premium- und Inground-Trampoline beginnen ab CHF 800 und können CHF 2 500 erreichen. Hinzu kommen Zubehör wie Leiter (CHF 20–40), Abdeckplane (CHF 30–60) und Verankerungsset (CHF 20–50).

Wie sicher sind Garten-Trampoline für Kinder?

Garten-Trampoline mit EN-71-14-Prüfzeichen und TÜV-Zertifizierung erfüllen europäische Sicherheitsstandards. Entscheidend sind: innenliegendes Sicherheitsnetz, vollständig gepolsterte Federn und Rahmenkanten, Bodenverankerung gegen Wind und die Regel, dass immer nur ein Kind gleichzeitig springt. Laut bfu-Auswertungen entstehen die meisten Verletzungen genau dann, wenn diese Regel missachtet wird. Eine erwachsene Aufsichtsperson sollte bei Kindern unter 6 Jahren trotzdem immer dabei sein.

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