Gartenhaus kaufen Schweiz 2026 — Bewilligung, Material & Fundament

Geräteschuppen, Gartenlaube oder Freizeithaus mit Ganzjahresnutzung: Dieser Kaufberater erklärt Baubewilligung nach Kanton, Grenzabstand, Materialwahl, Fundament, Elektro/Wasser und Versicherung — damit du beim Kauf nicht in die häufigsten Fallen tappst.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Preise in CHF

Auf einen Blick — die wichtigsten Punkte Bewilligung: Vor dem Kauf immer beim Bauamt der Gemeinde schriftlich anfragen — bewilligungsfreie Grössen liegen je nach Kanton zwischen ca. 6 und 10 m², Herstellerangaben sind kein Rechtsschutz.

Material: Druckimprägniertes Fichtenholz ist die günstigste bewährte Lösung fürs Schweizer Klima; Lärche/Douglasie halten länger ohne Anstrich, Metall ist wartungsärmer, Kunststoff am pflegeleichtesten.

Fundament & Preis: Punktfundamente mindestens 80 cm tief (Frosttiefe), sonst verschiebt sich das Haus im Winter. Preise reichen von CHF 200 für einfache Kunststoffschuppen bis CHF 4 000+ für grosse Holzchalets mit Vollausstattung.
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Gemeinde anfragen vor Kauf

Baubewilligung nötig oder nicht? Immer beim Bauamt der Gemeinde nachfragen — Herstellerangaben sind kein Rechtsschutz.

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Druckimprägniertes Holz für CH-Witterung

Das feuchte Schweizer Klima verlangt Holz der Klasse 3 oder 4 (druckimprägniert) oder von Natur aus dauerhaftes Holz wie Lärche oder Douglasie.

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Fundament: 80 cm Frosttiefe beachten

In der Schweiz geht der Frost bis ca. 80 cm. Fundamente für dauerhaft genutzte Gartenhäuser entsprechend tief setzen, sonst verschiebt es sich im Winter.

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Imprägnierung alle 2–3 Jahre

Unbehandeltes Holz verwittert schnell. Lasur oder Holzschutzfarbe alle 2–3 Jahre erneuern, um die Lebensdauer deutlich zu verlängern.

1. Gartenhaus-Typen im Überblick

Nicht jedes Gartenhaus ist dasselbe. Je nach Nutzung — Gerätelagerung, Rückzugsort oder Fahrradunterstand — eignen sich unterschiedliche Typen. Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten Kategorien im Schweizer Handel.

Typ Typische Grösse Material Preis CHF Für wen geeignet
Geräteschuppen 2–6 m² Holz oder Metall 300–900 Rasenmäher, Werkzeug, Gartenmöbel
Gartenhaus mit Fenster 6–15 m² Holz (Fichte, Lärche) 800–2 500 Stauraum + Aufenthaltsraum, Hobbyraum
Holz-Chalet / Blockhaus 10–30 m² Massivholz (Fichte 28–45 mm) 1 500–6 000+ Ferienhaus-Feeling, Hobbyraum, Büro
Metallschuppen 2–12 m² Galvanisierter Stahl 250–1 200 Fahrräder, Maschinen, pflegeleichter Stauraum
Kunststoff-Schuppen 1–8 m² Polypropylen / Harz 200–800 Kleingeräte, leichte Nutzung, pflegeleicht

Wer unschlüssig ist, orientiert sich am besten an der Hauptnutzung: reine Gerätelagerung braucht kein Fenster und keine Isolation, ein Aufenthaltsraum dagegen schon. Abschnitt 7 zeigt, wie sich Grösse und Nutzungskonzept gegenseitig bedingen.

2. Baubewilligung Schweiz — was gilt wo?

Das Baurecht liegt in der Schweiz bei den Kantonen und Gemeinden (Art. 22 Raumplanungsgesetz, RPG). Es gibt keine schweizweit einheitliche Regelung. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte — die effektive Grenze kann innerhalb eines Kantons von Gemeinde zu Gemeinde abweichen.

⚠️ Diese Tabelle dient nur zur Orientierung. Vor dem Kauf immer beim Bauamt der Gemeinde schriftlich nachfragen. Herstellerangaben («bewilligungsfrei bis X m²») sind rechtlich nicht bindend.
Kanton Bewilligungsfreie Grösse (ca.) Max. Firsthöhe (ca.) Hinweis
ZH (Zürich) bis ca. 7 m² 2,5 m § 238 PBG ZH; Anbauten zählen mit
BE (Bern) bis ca. 6 m² 3,0 m BauG BE Art. 6; innerhalb Bauzone
AG (Aargau) bis ca. 10 m² 3,0 m § 59 BauG AG; Grenzabstand beachten
VD (Waadt) bis ca. 8 m² 2,5 m LATC VD; Gemeindevorschriften variieren
GE (Genf) bis ca. 6 m² 2,5 m LCI GE; strenge Regelung im Stadtgebiet

Wichtig: In der Landwirtschaftszone (ausserhalb der Bauzone) gelten grundsätzlich strengere Regeln — dort sind private Gartenhäuser in der Regel bewilligungspflichtig oder gar unzulässig (RPG Art. 16). Auch innerhalb der Bauzone zählen oft mehrere Nebenbauten auf demselben Grundstück zusammen: Wer bereits einen Geräteschuppen besitzt und ein zweites Gartenhaus dazustellen will, kann die bewilligungsfreie Gesamtfläche schnell überschreiten.

Ein weiterer Stolperstein: Manche Gemeinden definieren die «Grundfläche» inklusive Dachüberstand und Terrasse, andere nur die reine Grundrissfläche des Gebäudes. Diese Details entscheiden oft, ob ein Vorhaben bewilligungsfrei bleibt oder nicht — deshalb lohnt sich eine schriftliche Anfrage beim Bauamt, bevor Geld für ein bestimmtes Modell ausgegeben wird.

3. Grenzabstand und Nachbarrecht

Neben der Bewilligungspflicht regeln die Kantone auch den Grenzabstand — also wie nahe ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen darf. Zusätzlich greift bei Streitigkeiten das eidgenössische Nachbarrecht.

Kanton Grenzabstand Nebenbauten (ca.) Besonderheit
ZH 1,0–2,5 m je nach Höhe Kleinbauten unter bestimmter Höhe reduziert
BE 2,0 m Regelabstand Nachbar kann schriftlich Unterschreitung genehmigen
AG 1,0 m für Kleinbauten bis 3 m Höhe Gemeinde-Baureglement kann abweichen
VD / GE meist 1,0–3,0 m Kommunale Reglemente stark unterschiedlich

Zusätzlich zum kantonalen Baurecht gilt das Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 684): Wer sein Eigentum nutzt, darf den Nachbarn nicht «übermässig» beeinträchtigen — etwa durch Schattenwurf, abtropfendes Regenwasser vom Dach oder Lärm durch Werkstattnutzung. Diese Regel gilt zusätzlich zu den kantonalen Abstandsvorschriften und kann auch dann greifen, wenn der Bau formell bewilligt wurde.

4. Holz vs. Metall vs. Kunststoff — Materialvergleich

Das Material bestimmt Lebensdauer, Pflegeaufwand und Optik massgeblich. Hier ein sachlicher Vergleich für die feuchte Schweizer Witterung mit ihren kalten, schneereichen Wintern und teils intensiven UV-Sommern.

Material Lebensdauer Wartung Preis CHF (mittel) Optik
Fichte (imprägniert) 15–25 Jahre Anstrich alle 2–3 J. 600–1 800 Natürlich, warm
Lärche / Douglasie 25–40 Jahre Öl alle 3–5 J. 1 200–3 500 Hochwertig, rötlich
Galvanisierter Stahl 20–30 Jahre Gering (Rost prüfen) 350–1 200 Funktional, industriell
Aluminium 30+ Jahre Minimal 800–2 500 Modern, leicht
Kunststoff (PP/Harz) 10–20 Jahre Nur reinigen 200–700 Schlicht, UV-anfällig

Empfehlung für die Schweiz: Druckimprägniertes Fichtenholz (Klasse 3–4) ist das günstigste bewährte Material. Wer auf häufigen Anstrich verzichten möchte, wählt Lärche oder Douglasie. Galvanisierter Stahl eignet sich gut für reine Stauraum-Nutzung ohne Aufenthalt, Kunststoff für kleine, pflegeleichte Lösungen auf Balkon oder Kleingarten.

Ein oft unterschätzter Faktor ist die UV-Belastung in Höhenlagen: In den Alpen und Voralpen ist die Strahlung deutlich intensiver als im Mittelland. Kunststoffschuppen können hier schneller verspröden und ausbleichen — für Berglagen sind Holz oder pulverbeschichtetes Metall die robustere Wahl.

5. Dacheindeckung — Bitumen, Blech oder Gründach?

Die Dacheindeckung schützt das gesamte Gartenhaus vor Feuchtigkeit und beeinflusst massgeblich, wie lange die Wände trocken bleiben. Drei Varianten dominieren den Schweizer Markt.

Eindeckung Lebensdauer Preis CHF/m² Besonderheit
Bitumen-Schindeln 15–20 Jahre 15–30 Günstig, einfache Selbstmontage, viele Farben
Trapezblech / Well-Blech 25–40 Jahre 25–50 Sehr witterungsbeständig, laut bei Regen ohne Dämmung
EPDM-Dachfolie 20–30 Jahre 20–40 Ideal für Flachdächer, sehr dicht
Gründach (extensiv) 30+ Jahre (Dichtungsbahn) 60–120 Isolierend, gut für Biodiversität, braucht ausreichende Statik

Ein Gründach lohnt sich für alle, die Wert auf Biodiversität legen — Sedum-Bepflanzung bietet Lebensraum für Insekten und wirkt isolierend im Sommer wie im Winter. Wichtig: Das Dach muss statisch für das zusätzliche Gewicht (nass ca. 60–150 kg/m²) ausgelegt sein, was bei vielen Fertighäusern eine verstärkte Dachkonstruktion voraussetzt — vor dem Kauf beim Hersteller abklären, ob das Modell dafür geeignet ist.

Für reine Geräteschuppen genügt meist Bitumen — günstig und schnell montiert. Wer ein Freizeithaus mit Aufenthaltsqualität baut, profitiert von Trapezblech oder einer gedämmten Flachdachlösung mit EPDM-Folie, da diese Varianten langfristig dichter bleiben und weniger Pflege brauchen.

Unabhängig vom Material gilt: Ein Dachüberstand von mindestens 30 cm hält die Wände deutlich trockener, verlangsamt die Verwitterung des Holzes und verlängert die Intervalle zwischen den Pflegeanstrichen erheblich.

6. Fundament-Typen — das richtige für dein Gartenhaus

Ohne stabiles Fundament sackt das Gartenhaus ab, Türen klemmen, und Holz fault schneller. In der Schweiz ist die Frosttiefe der entscheidende Faktor: ca. 80 cm im Mittelland, in höheren Lagen bis 100 cm.

Fundament-Typ Aufwand Kosten CHF Geeignet für Frostsicher?
Holzbalken auf Kies Gering 50–150 Kleine Schuppen bis 6 m² Bedingt (Frost kann verschieben)
Betonplatten Mittel 100–300 Bis 10 m², temporäre Aufstellung Bedingt
Punktfundamente (Beton) Mittel 150–400 Bis 15 m², 80 cm Tiefe möglich Ja (wenn tief genug)
Streifenfundament Hoch 500–1 500+ Grosse Häuser ab 15 m² Ja (frostfrei eingegraben)

Für die meisten Gartenhäuser unter 10 m² reichen Punktfundamente aus Beton, sofern sie mindestens 80 cm tief in den Boden reichen. Holzbalken direkt auf Erde oder Gras sind keine dauerhafte Lösung — der Boden unter dem Holz bleibt feucht, Fäulnis beginnt meist nach 3–5 Jahren.

Bei Gartenhäusern, die dauerhaft bewohnt oder als Hobbyraum beheizt werden sollen, empfiehlt sich zusätzlich eine Dampfsperre und Bodendämmung auf dem Fundament — ohne diese steigt Feuchtigkeit von unten ins Holz und begünstigt Schimmel, selbst wenn das Fundament selbst frostsicher ist.

7. Grösse und Nutzung planen — vom Geräteschuppen zum Freizeithaus

Viele kaufen zu klein und bereuen es später. Als Faustregel gilt: Das Gartenhaus füllt sich schnell. Lieber eine Nummer grösser wählen — vor allem, wenn eine spätere Umnutzung (z. B. vom Geräteschuppen zum Hobbyraum) denkbar ist.

Hauptnutzung Empfohlene Grösse Breite × Tiefe (ca.) Hinweis
Gartengeräte (Rasenmäher, Hacke, Harke) 4–6 m² 2,0 × 2,0 m bis 2,5 × 2,5 m Wandhaken nutzen für Langgeräte
Fahrräder (2–4 Stück) 6–10 m² 2,5 × 2,5 m bis 3,0 × 3,5 m Wandhalter erhöhen Kapazität
Gartenmöbel einlagern 8–12 m² 2,5 × 3,0 m bis 3,0 × 4,0 m Stühle stapeln spart Platz
Gartenlounge / Aufenthaltsraum 12–20 m² 3,0 × 4,0 m bis 4,0 × 5,0 m Bewilligung fast immer nötig
Büro, Hobbyraum oder Sauna-Kombination 15–25 m² 3,5 × 4,5 m und grösser Elektro, Isolation, Bewilligung prüfen

Für eine Ganzjahresnutzung als Büro, Hobbyraum oder Gästezimmer reicht eine einfache Holzwand nicht — nötig ist eine durchgängige Dämmung (Wand, Dach, Boden) mit mindestens 8–10 cm Dämmstärke sowie eine Dampfbremse auf der Innenseite, damit keine Feuchtigkeit in der Konstruktion kondensiert. Ohne diese Massnahmen kühlt der Raum im Winter schnell aus und im Sommer heizt er sich unter dem Dach stark auf.

Eine Sauna-Kombination stellt zusätzliche Anforderungen: feuchtigkeitsresistente Innenverkleidung (unbehandeltes Nadelholz wie Espe oder Abachi), eine separate Lüftung gegen Kondenswasser und ein eigener Stromanschluss für den Saunaofen (meist 380 V Drehstrom ab 6–9 kW) — das bedeutet praktisch immer eine Elektrofachperson und oft eine Bewilligung, da die Grösse für Geräteschuppen-Kategorien meist überschritten wird.

8. Holzpflege und Imprägnierung

Ein Holzgartenhaus, das nicht gepflegt wird, verfärbt sich grau, beginnt zu schimmeln und fault im schlimmsten Fall innert 5–10 Jahren durch. Mit regelmässiger Pflege hält dasselbe Haus 25–40 Jahre.

Pflegerhythmus

Schädlingsschutz

Reinigung

9. Elektrizität, Wasser und Sanitäranschluss

Strom im Gartenhaus ist praktisch — für Licht, Werkzeug oder eine Kaffeemaschine. Dabei gelten in der Schweiz die Installationsvorschriften der NIV (Niederspannungsinstallationsverordnung) und die Normen des ESTI, insbesondere die NIN (Niederspannungs-Installationsnorm).

Erdkabel verlegen

Schutzklassen im Feuchtraum

Solar als Alternative

Wasseranschluss und Sanitär

Wer im Gartenhaus einen Wasseranschluss möchte — etwa für ein Aussenwaschbecken oder eine Gartendusche — muss die Leitung frostfrei verlegen (mindestens 80 cm tief) oder eine Entleerungsmöglichkeit für den Winter einplanen, da oberflächlich verlegte Leitungen sonst einfrieren und platzen. Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist in der Regel eine Bewilligung der Gemeindewerke nötig; provisorische Lösungen mit Aussenzapfstelle und Gartenschlauch brauchen dagegen meist keine Bewilligung.

10. Aufbau: Selbstmontage oder Fachbetrieb?

Die meisten Gartenhäuser aus dem Baumarkt oder Onlinehandel kommen als Bausatz mit vormontierten Wandelementen (Blockbohlen oder Rahmenbauweise) und einer bebilderten Anleitung. Ob Selbstmontage sinnvoll ist, hängt von Grösse, handwerklichem Geschick und verfügbarer Zeit ab.

Grösse Montagezeit Selbstbau Helfer nötig Fachbetrieb-Aufpreis
Bis 6 m² 1 Tag 1 Person reicht meist nicht nötig
6–12 m² 1–2 Tage 2 Personen empfohlen CHF 300–800
12–20 m² 2–4 Tage 2–3 Personen CHF 800–1 800
Über 20 m² / Sauna-Kombination 3–5+ Tage Fachbetrieb empfohlen CHF 1 500–3 500

Für kleine Geräteschuppen bis ca. 6 m² ist die Selbstmontage mit Standardwerkzeug (Akkuschrauber, Wasserwaage, Gummihammer) gut machbar und in wenigen Stunden erledigt. Ab etwa 12 m² empfiehlt sich mindestens ein zweiter Helfer für das Aufrichten der Wandelemente und des Dachstuhls — allein wird das Handling der grossen, schweren Bauteile schnell zum Sicherheitsrisiko.

Ein Fachbetrieb lohnt sich bei grossen Chalets, Sauna-Kombinationen oder wenn Elektro-/Wasseranschluss gleich mitinstalliert werden soll — viele Anbieter bieten Komplettpakete inklusive Fundament und Montage an. Vorteil: Gewährleistung auf die fachgerechte Ausführung, was bei einer späteren Bewilligungsprüfung durch die Gemeinde hilfreich sein kann.

Wichtig unabhängig vom Montageweg: Vor dem ersten Spatenstich das Fundament exakt nach den Massen des Bausatzes ausrichten — schon wenige Zentimeter Abweichung können dazu führen, dass sich vorgefertigte Wandelemente nicht mehr passgenau zusammenfügen lassen.

11. Diebstahlschutz — Gartenhaus sichern

Gartengeräte und Fahrräder zählen zu den häufigsten Diebstahlzielen in der Schweiz. Ein paar einfache Massnahmen senken das Risiko erheblich.

Türschlösser

Verankerung im Boden

12. Versicherung fürs Gartenhaus

Ob ein Gartenhaus über die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung läuft, hängt in der Schweiz davon ab, wie fest es mit dem Boden verbunden ist — dieser Unterschied wird beim Kauf häufig übersehen.

Bei Unklarheit empfiehlt sich vor dem Kauf ein kurzer Anruf bei der eigenen Versicherung: Die Einordnung (Gebäude vs. Hausrat) entscheidet direkt darüber, welche Police im Schadenfall greift.

13. Schrebergarten und Familiengarten — Sondervorschriften

Wer keinen eigenen Garten besitzt, aber trotzdem ein kleines Gartenhaus möchte, findet in vielen Schweizer Städten Familiengärten (Schrebergärten), die über lokale Gartenvereine oder Genossenschaften vermietet werden. Dort gelten eigene, oft strengere Regeln als im Privatgarten.

14. Gebraucht kaufen — worauf achten?

Gebrauchte Gartenhäuser sind auf Ricardo.ch, anibis.ch und tutti.ch häufig zu Schnäppchenpreisen zu finden. Der Transport und Abbau kosten jedoch Zeit und Geld — das muss eingerechnet werden.

Was vor Ort prüfen

Abbau und Transport

15. Preisklassen und Kaufcheckliste

Preisklassen (CHF, Richtwerte 2026)

Preisklasse Was ist drin? Für wen?
CHF 200–500 Kleiner Metall- oder Kunststoffschuppen, 2–4 m² Balkon-ähnliche Nutzung, Kleingeräte
CHF 500–1 000 Holzgartenhaus 4–8 m², einfache Verarbeitung Gerätelagerung, Fahrradunterstand
CHF 1 000–2 000 Holzhaus 6–12 m², Doppelbohlen, Fenster Stauraum + Aufenthaltsraum
CHF 2 000–4 000 Gartenhaus/Chalet 10–20 m², 28–40 mm Blockbohlen Hobbyraum, Aufenthalt, Büro
CHF 4 000+ Grosses Chalet/Gartenhaus ab 20 m², Vollausstattung Dauerhafter Aufenthalt, Gästezimmer, Sauna-Kombination

10-Punkte-Kaufcheckliste

  1. Bewilligung klären: Bauamt der Gemeinde schriftlich anfragen, ob die geplante Grösse und Höhe bewilligungsfrei ist.
  2. Grenzabstand prüfen: Kantonale und kommunale Abstandsvorschriften einhalten (meist 1–3 m); bei Unterschreitung schriftliche Nachbar-Zustimmung einholen.
  3. Standort bestimmen: Sonnenlage, Zugänglichkeit und Dachwasser-Abfluss weg vom Nachbargrundstück einplanen.
  4. Grösse grosszügig wählen: Lieber 1–2 m² mehr — das Gartenhaus füllt sich erfahrungsgemäss schnell.
  5. Material für Klima wählen: Druckimprägniertes Holz (Klasse 3+) oder natürlich dauerhaftes Holz (Lärche, Douglasie) für das feuchte Schweizer Klima.
  6. Dacheindeckung passend zur Nutzung wählen: Bitumen für Geräteschuppen, Blech oder EPDM für Aufenthaltsräume, Gründach bei ausreichender Statik.
  7. Fundament planen: Mindestens Betonplatten oder Punktfundamente 80 cm tief für Frostsicherheit.
  8. Elektro/Wasser durch Fachperson: Erdkabel und Wasserleitungen nur von zugelassenen Fachbetrieben verlegen lassen.
  9. Versicherung prüfen: Klären, ob das Gartenhaus als Gebäude (obligatorische Gebäudeversicherung) oder als Hausrat gilt — und die Deckungssumme entsprechend anpassen.
  10. Montage realistisch einschätzen: Bei Gartenhäusern über 10 m² 1–2 Helfer einplanen oder einen Fachbetrieb anfragen; Montageanleitung vor dem Kauf als PDF ansehen.
Kurz zusammengefasst: Vor dem Kauf zählt zuerst die Bewilligungsfrage bei der Gemeinde, dann der Grenzabstand zum Nachbarn. Danach entscheidet die geplante Nutzung — reine Gerätelagerung oder Ganzjahres-Aufenthaltsraum — über Material, Dämmung und Fundament. Wer diese Reihenfolge einhält, spart sich teure Nachbesserungen und Ärger mit der Nachbarschaft.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich in der Schweiz eine Baubewilligung für ein Gartenhaus?

Das hängt vom Kanton und der Gemeinde ab. In den meisten Kantonen sind Gartenhäuser bis ca. 6–10 m² und einer bestimmten Firsthöhe (meist 2,5–3 m) bewilligungsfrei. In der Bauzone gelten andere Regeln als in der Landwirtschaftszone, wo private Nebenbauten grundsätzlich strenger behandelt werden.

Gemeinde vor dem Kauf schriftlich anfragen — mündliche Auskünfte oder Herstellerangaben («bewilligungsfrei bis X m²») sind rechtlich nicht bindend und schützen im Streitfall nicht vor einem Rückbau.

Holz oder Metall — welches Gartenhaus ist besser?

Holz ist optisch ansprechend, atmungsaktiv und gut zu bearbeiten — braucht aber regelmässigen Anstrich (alle 2–3 Jahre). Metall ist wartungsärmer und stabiler gegen Schädlinge, kann aber bei beschädigter Schutzschicht rosten (galvanisierter Stahl ist hier deutlich besser als unbehandelter).

Für die feuchte Schweizer Witterung sind druckimprägniertes Holz (Klasse 3–4) oder von Natur aus dauerhafte Holzarten wie Lärche und Douglasie die zuverlässigste Wahl. Kunststoff ist die pflegeleichteste, aber am wenigsten langlebige Option.

Wie gross darf ein Gartenhaus ohne Bewilligung sein?

Die Grenze variiert je nach Kanton: Zürich ca. 7 m², Bern bis 6 m² bewilligungsfrei (Anbauten zählen mit), Aargau bis ca. 10 m². Manche Gemeinden haben eigene, teils strengere Vorschriften — vor allem, wenn bereits andere Nebenbauten auf dem Grundstück stehen.

Grundregel: vor dem Kauf beim Bauamt der Gemeinde nachfragen — nicht auf Herstellerangaben verlassen. In Schrebergärten gelten zusätzlich eigene, oft strengere Vereinsreglemente unabhängig vom kantonalen Baurecht.

Wie befestige ich ein Gartenhaus richtig?

Kleinere Gartenhäuser können auf Holzbalken oder Betonplatten als Fundament aufgestellt werden. Für dauerhaftere Lösungen eignen sich Punktfundamente oder Streifenfundamente aus Beton.

In der Schweiz geht der Frost bis ca. 80 cm tief (in höheren Lagen bis 100 cm) — Fundamente für dauerhaft genutzte Häuser entsprechend tief setzen, sonst drohen im Winter Verschiebungen, die Türen und Fenster verziehen lassen.

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