Was du vor dem Kauf wissen musst
Registrierung im Drohnenregister (bazl.admin.ch/drohnen), Kennzeichnungspflicht, keine Flüge in gesperrten Zonen — vor dem Kauf informieren.
Mindestens 4K/30fps und ein 3-Achsen-Gimbal sorgen für verwacklungsfreie Aufnahmen. HDR erweitert den Kontrastumfang bei Gegenlicht.
Herstellerangaben gelten bei Windstille ohne Nutzlast. Realistisch sind 20–30 Min. pro Akku. Ein Ersatzakku ist fast immer sinnvoll.
GPS-Hold hält die Position automatisch. ATTI-Modus (ohne GPS) ist für Fortgeschrittene. Return-to-Home bringt die Drohne sicher zurück.
Schweizer Luftrecht: LFG, VLK und EU-Drohnenverordnung
Die Rechtsgrundlage für Drohnenflüge in der Schweiz besteht aus drei Ebenen, die eng miteinander verzahnt sind:
- Luftfahrtgesetz (LFG, SR 748.0): Das übergeordnete Bundesgesetz regelt die Nutzung des Schweizer Luftraums. Es bildet die Ermächtigungsgrundlage für alle untergeordneten Verordnungen und ermächtigt das BAZL als zuständige Aufsichtsbehörde.
- Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK, SR 748.941): Die VLK ist die zentrale Drohnenverordnung der Schweiz. Sie regelt Betrieb, Registrierung, Fernpilotenzeugnisse und die Übernahme der EU-Klassen in das Schweizer Recht. Die VLK wurde 2023 an die EASA-Vorgaben angepasst.
- EU-Drohnenverordnungen (EU 2019/945 und EU 2019/947): Die Schweiz hat diese EASA-Verordnungen durch das Luftverkehrsabkommen CH–EU übernommen. Klassen C0–C4, Betriebskategorien (Open/Specific/Certified) und Fernpilotenzeugnisse (A1/A2/A3) gelten deshalb auch hier.
Das Konzept U-Space — das europäische Rahmenwerk für die digitale Verwaltung des unteren Luftraums — wird schrittweise eingeführt. U-Space umfasst Dienste wie die elektronische Identifikation (Remote ID), den Geofencing-Dienst und die Flugplanübermittlung. In der Schweiz wird U-Space durch Skyguide koordiniert; die Dronespace-App ist das zugängliche Bürger-Interface dazu.
Flugverbotszonen Schweiz: Militär, Naturschutz und Städte
Die Schweizer Karte der Drohnen-Sperrgebiete ist dichter als in vielen anderen europäischen Ländern. Folgende Zonen sind besonders relevant:
Militärische Sperrgebiete
Über aktiven Militärflugplätzen und deren Kontrollierten Zonen gilt ein absolutes Flugverbot für UAS ohne Sondergenehmigung. Besonders relevant für Drohnenpiloten in der Schweiz:
- Payerne (VD): Militärflugplatz der Schweizer Luftwaffe, MFP-A mit grosser Kontrollzone. F/A-18-Betrieb. Keine UAS-Flüge ohne BAZL/Armee-Bewilligung.
- Emmen (LU): Militärflugplatz mit Testbetrieb, Kontrollzone erstreckt sich weit ins Luzernische. NOTAMs häufig aktiv.
- Meiringen (BE), Sion (VS), Buochs (NW): Weitere Militärflugplätze mit Kontrollzonen — vor Bergflügen zwingend in Dronespace prüfen.
- Waffenplätze: Bodentruppen-Übungsgelände wie Thun, Frauenfeld, Bure sind ebenfalls Sperrgebiete (R-Gebiete, Restricted Areas).
Naturschutzgebiete und Wildtier-Ruhezonen
Der Bund und die Kantone haben zahlreiche Wildtier-Ruhezonen ausgeschieden, in denen Drohnenflüge während der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) verboten oder stark eingeschränkt sind:
- Nationalpark Engadin: Vollständiges Flugverbot für UAS im ganzen Perimeter — ganzjährig, keine Ausnahmen.
- Kantonale Wildtierschutzgebiete: In Kantonen wie Graubünden, Wallis und Bern gelten eigene Verordnungen. Vor Bergflügen beim jeweiligen kantonalen Amt für Jagd und Fischerei informieren.
- Wasser- und Zugvogelschutzgebiete: Genfersee-Littoral, Bodensee-Ufer, Aare-Niederung — besonders empfindliche Gebiete, häufig mit saisonalen Verboten.
Städtische Flugverbote und Bewilligungspflicht
In den Schweizer Innenstädten gelten besondere Restriktionen, da dichte Bebauung und viele Personen zusammentreffen:
- Bern (Bundesstadt): Historische Altstadt und Bundeshaus-Umgebung sind Sperrgebiet. Drohnenflüge in der Innenstadt generell nur mit Polizeibewilligung Kanton Bern.
- Zürich: Kontrollzone ZRH (Zürich-Kloten) überlagert grosse Teile des Stadtgebiets. Flüge im Stadtgebiet erfordern Skyguide-Freigabe via Dronespace oder BAZL-Bewilligung.
- Basel: Nähe zum EuroAirport Basel-Mülhausen (BSL/MLH) — Kontrollzone erstreckt sich über den Kanton Basel-Stadt. Ausserdem Dreiländereck: de/fr/ch-Recht muss gleichzeitig beachtet werden.
- Genf: Kontrollzone GVA sehr gross; zentrale Stadtteile liegen darin. NOTAM-Check via Skyguide zwingend.
NOTAMs und digitale Hilfsmittel
Temporäre Luftraumsperrungen (NOTAMs — Notice to Air Missions) werden laufend herausgegeben. FINAC (Flight Information Network for Air Crews) ist das offizielle Schweizer NOTAM-System. Für Drohnenpiloten die einfachste Methode:
- Dronespace-App (BAZL/Skyguide): zeigt alle permanenten und temporären Zonen in einer Karte. Digitale Freigabe für gelbe Zonen direkt in der App beantragbar.
- Swisstopo-Layer: Die BAZL-Drohnenkarte ist als WMS-Layer in map.geo.admin.ch verfügbar — auch offline als Referenz nutzbar.
- Skyguide App: Für Piloten mit LAPL oder PPL gedacht, aber auch als NOTAM-Quelle für Drohnenpiloten nützlich.
| Zonentyp | Farbe (Dronespace) | Erlaubt? | Vorgehen |
|---|---|---|---|
| Offener Luftraum | Grün | Ja (Regeln beachten) | Einfach fliegen, VLK-Regeln einhalten |
| Kontrollierte Zone (CTR) | Gelb | Mit Freigabe | Freigabe via Dronespace-App beantragen |
| Militärische Sperrzone / Nationalpark | Rot | Nein | Keine Ausnahmen ohne BAZL/Armee-Bewilligung |
| Temporäre Sperrung (NOTAM) | Rot blinkend | Nein | Warten bis NOTAM abläuft |
Betriebskategorien und CE-Klassen C0–C4 im Überblick
Die Schweiz hat das europäische Drohnenrecht vollständig übernommen. Das System unterscheidet zwei Dimensionen: Betriebskategorien (wie riskant ist der geplante Flug?) und Drohnenklassen (wie schwer und ausgestattet ist das Gerät?).
Betriebskategorien: Open, Specific, Certified
- Open (Offen): Geringes Risiko. Kein Antrag, keine Bewilligung beim BAZL nötig — nur Registrierung und ggf. Fernpilotenzeugnis. Maximalhöhe 120 m über Grund, immer in Sichtweite. Drei Unterkategorien: A1, A2, A3.
- Specific (Spezifisch): Mittleres Risiko. Betriebsgenehmigung beim BAZL erforderlich (SORA-Bewertung oder Standardszenarien). Notwendig etwa bei Flügen über Menschenansammlungen, ausserhalb der Sichtweite (BVLOS) oder in Kontrollzonen ohne Standardfreigabe.
- Certified (Zertifiziert): Hohes Risiko (z. B. Personentransport). Wie für bemannte Luftfahrt zertifiziert — für normale Drohnenpiloten nicht relevant.
CE-Klassen C0 bis C4 und ihre Gewichtsgrenzen
| Klasse | Gewicht | Registrierung CH | Zeugnis | Beispiel / Preis CHF |
|---|---|---|---|---|
| C0 (Spielzeug) | < 250 g (ohne Kamera) | Keine Pflicht | Keine Pflicht | Spielzeug-Quad / 30–100 |
| C1 (Hobby-Kamera) | < 900 g (oft 249 g) | Pflicht (BAZL) | A1/A3 Online | DJI Mini 4 Pro / 680–950 |
| C2 (Hobby Pro) | 250 g – 2 kg | Pflicht | A2-Zeugnis | DJI Air 3 / 1'100–1'400 |
| C3 (Semi-Pro) | 3 kg – 25 kg | Pflicht + Betriebsgenehmigung | A2 + BAZL-Bewilligung | DJI Matrice / ab 3'000 |
| C4 (Profi) | > 25 kg | Pflicht + Betriebsgenehmigung | A2 + BAZL-Bewilligung | Industriedrohne / ab 10'000 |
Die Betriebskategorie Open/A1 erlaubt Flüge nahe (aber nicht direkt über) unbeteiligten Personen mit C1-Drohnen. Open/A2 ermöglicht Flüge bis 30 m Horizontalabstand zu Personen mit C2-Drohnen (bei Low-Speed-Modus sogar bis 5 m). Open/A3 verlangt 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Freizeitgebieten — für C3/C4-Drohnen zwingend.
Bewilligungspflicht: Wann brauche ich eine BAZL-Genehmigung?
Das häufigste Missverständnis: Viele Piloten glauben, mit einer kleinen Drohne überall frei fliegen zu dürfen. Die Realität ist differenzierter — und Verstösse können teuer werden.
Flüge über 120 m Höhe
In der offenen Kategorie gilt eine strikte Höchstgrenze von 120 m über dem Boden (nicht Meereshöhe). Wer höher fliegen will — z. B. für Panorama-Aufnahmen vom Bergkamm — braucht eine Bewilligung des BAZL. Diese wird als SORA-Analyse (Specific Operations Risk Assessment) oder via anerkanntes Standardszenario beantragt. In der Praxis: für normale Freizeit-Drohnenpiloten ist 120 m fast immer ausreichend.
Stadtflüge in Bern, Zürich und Basel
Wer in Innenstädten fliegen möchte, ist in der Regel in einer Kontrollzone oder einem Gebiet mit besonderen Restriktionen. Folgendes gilt:
- Gelbe Zone (Dronespace): Freigabe direkt in der App beantragbar — oft innerhalb von Minuten automatisch erteilt, für Standardflüge.
- Rote Zone / Militärgelände: BAZL-Bewilligung nötig, Vorlaufzeit mehrere Wochen einplanen.
- Bern Altstadt (UNESCO-Welterbe): Zusätzlich kantonale Bewilligung der Kantonspolizei Bern erforderlich.
- Zürich Stadtgebiet: Skyguide-Freigabe via Dronespace, plus Abklärung mit Stadtpolizei Zürich bei öffentlichen Events.
Privatgelände-Zustimmung
Auch wenn Luftrecht und Drohnenrecht bundesrechtlich geregelt sind, bleibt die zivilrechtliche Seite relevant: Wer mit einer Drohne über privates Grundstück fliegt, braucht die Zustimmung des Grundstückeigentümers — unabhängig von der Höhe des Flugs. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 667) schützt das Eigentum auch im Luftraum über dem Grundstück. Bei kommerziellen Aufnahmen immer schriftliche Bewilligung einholen.
Top-Marken und Modelle für die Schweiz 2026
Der Markt für Konsumenten-Drohnen wird von DJI dominiert, aber es gibt sinnvolle Alternativen für bestimmte Anwendungsfälle.
DJI Mini 4 Pro (249 g) — beste Wahl für die meisten
Die Mini 4 Pro kombiniert erstmals omnidirektionale Hinderniserkennung mit dem 249-g-Formfaktor der Mini-Serie. Sie ist das erste Gerät dieser Gewichtsklasse, das auch beim Rückwärtsflug und vertikal Hindernisse erkennt. Für Wanderungen, Städtetrips und Familienerinnerungen ist sie die ausgewogenste Wahl.
- 4K/60fps, 1/1,3-Zoll-Sensor, HDR, 10-Bit D-Log M
- 3-Achsen-Gimbal, Tiltwinkel bis −90° (senkrecht nach unten)
- 34 Min. Herstellerangabe, realistisch 20–25 Min. mit 4K-Video
- ActiveTrack 360, QuickShots, Hyperlapse, Mastershots
- Preis Solo ca. CHF 680 / Fly More Combo ca. CHF 950
DJI Air 3 (720 g) — Dual-Kamera und mehr Ausdauer
Das Air 3 ist die erste Drohne der Air-Serie mit zwei gleichwertigen Kameras (Weitwinkel + 3× Tele). Beide Sensoren sind 1/1,3 Zoll gross — kein Kompromiss beim Tele-Bild. Für Naturaufnahmen, Tierfotos und Sport-Events besonders stark.
- Dual-Kamera: 24 mm + 70 mm (äquiv.), je 4K/60fps
- Bis 46 Min. Flugzeit (realistisch 30–35 Min.)
- APAS 5.0 omnidirektionale Hinderniserkennung
- Preis ca. CHF 1'100 / Fly More Combo ca. CHF 1'350
- A1/A3-Zeugnis und BAZL-Registrierung zwingend (über 250 g)
DJI Mavic 3 Pro (895 g) — drei Brennweiten, Hasselblad-Optik
Die Mavic 3 Pro richtet sich an Fotografen und Filmemacher mit professionellen Ansprüchen. Der 4/3-Zoll-Hasselblad-Sensor bietet deutlich mehr Dynamikumfang als kleinere Sensoren — sichtbar besonders bei Gegenlicht und in der Nachbearbeitung.
- Hauptkamera: Hasselblad 4/3-Zoll, 20 MP, 5,1K/50fps, 12,8 Blendenstufen
- Plus 3× Tele (1/1,3 Zoll) und 7× Tele (1/2 Zoll) — insgesamt drei Brennweiten
- 43 Min. Flugzeit, APAS 5.0
- Preis ab CHF 2'300 (Cine Premium Combo ab CHF 3'500)
- A2-Zeugnis, BAZL-Registrierung und ggf. Betriebsgenehmigung erforderlich
Autel EVO Nano+ — DJI-Alternative unter 250 g
Der Autel EVO Nano+ (249 g) ist die direkte DJI-Alternative in der Leichtgewichtsklasse. Stärken: 1/1,28-Zoll-Sensor, RYYB-Farbfilter (bessere Low-Light-Performance), offenere Software-Architektur. Schwäche gegenüber Mini 4 Pro: keine omnidirektionale Hinderniserkennung, kürzere Flugzeit (ca. 28 Min.), schmaleres Zubehörökosystem. Preis: ca. CHF 480–550.
Parrot Anafi USA / Anafi AI — europäische Profi-Alternative
Parrot ist die grösste europäische Drohnenmarke und gewinnt besonders im B2B-Bereich (Sicherheitsbehörden, Inspektion) an Boden — auch weil keine chinesische Datenweitergabe-Problematik besteht. Für Schweizer Behörden und sensible Anwendungen relevant. Für Endkonsumenten: höherer Preis (CHF 1'400–4'500), weniger App-Komfort als DJI.
Holy Stone HS720E — günstiger GPS-Einstieg
Wer ein Einstiegsgerät mit GPS sucht (bis CHF 250), greift häufig zu Holy Stone. Der HS720E bietet GPS-Rückkehr, Brushless-Motoren und eine 4K-Kamera — allerdings mit kleinem Sensor (keine Gimbal-Stabilisierung), kurzer Flugzeit (ca. 23 Min.) und eingeschränkter Bildqualität. Gut als Lern-Drohne, bevor man mehr investiert. Nicht für Social-Media-Auftritte geeignet.
| Modell | Gewicht | Sensor | Max. Flugzeit | Preis CHF | BAZL-Pflicht |
|---|---|---|---|---|---|
| DJI Mini 4 Pro | 249 g | 1/1,3 Zoll | 34 Min. | ab 680 | Register + A1/A3 |
| Autel EVO Nano+ | 249 g | 1/1,28 Zoll (RYYB) | 28 Min. | ab 480 | Register + A1/A3 |
| DJI Air 3 | 720 g | 1/1,3 Zoll (2×) | 46 Min. | ab 1'100 | Register + A1/A3 |
| DJI Mavic 3 Pro | 895 g | 4/3 Zoll (Hasselblad) | 43 Min. | ab 2'300 | Register + A2-Zeugnis |
| Holy Stone HS720E | 503 g | Kleiner CMOS (kein Gimbal) | 23 Min. | ca. 220 | Register + A1/A3 |
Drohnen-Versicherung Schweiz: Haftpflicht und Schutzpläne
Wer eine Drohne fliegt, haftet für alle Schäden, die das Gerät verursacht — an Personen, Fahrzeugen oder Gebäuden. Die Frage ist, ob deine bestehende Versicherung das abdeckt oder ob du zusätzlichen Schutz brauchst.
Hausratsversicherung — was ist enthalten?
Viele Schweizer Hausratversicherungen schliessen Drohnen unter 250 g in der privaten Haftpflicht ein — als ferngesteuertes Spielzeug. Die genaue Deckung variiert je nach Police und Anbieter erheblich. Typische Einschränkungen:
- Gewichtslimit: oft nur bis 250 g (C0/C1-Klasse) — darüber ist die Drohne nicht mehr „Spielzeug".
- Ausschluss kommerzieller Nutzung: Wer die Drohne für bezahlte Aufträge einsetzt, braucht eine Gewerbepolice.
- Ausschluss von Schäden an der Drohne selbst: Absturzschäden sind in der Hausrat-Haftpflicht meist nicht gedeckt.
Zusatzversicherung für Drohnen über 250 g
Wer ein Gerät über 250 g fliegt, sollte eine explizite Drohnen-Zusatzversicherung abschliessen. Anbieter in der Schweiz:
- AXA Schweiz: Bietet Drohnen-Haftpflicht als Zusatz zur bestehenden Privatperson-Haftpflicht an. Prüfe die aktuelle Police auf den expliziten Einschluss von UAS (unbemannten Luftfahrzeugen).
- Zurich Insurance: Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht für kommerzielle Piloten (Fotografie, Inspektion). Privatkunden: Drohne im Zusatzdeckungspaket ergänzen lassen.
- Die Mobiliar: Nachfragen, ob die bestehende Privathaftpflicht Drohnen explizit einschliesst; Anpassung oft unkompliziert.
- Spezialisierte EU-Anbieter (z. B. SkyWatch.ai): App-basierte Drohnen-Haftpflicht, die per Tag oder Monat abgeschlossen werden kann — interessant für gelegentliche Piloten.
DJI Care Refresh — Schutz vor Absturzschäden
DJI bietet mit DJI Care Refresh einen eigenen Schutzplan an, der Absturzschäden, Wasserschäden und Kollisionen mit bis zu zwei Austauschen pro Jahr abdeckt. Kosten: ca. CHF 100–250/Jahr je nach Modell. Wichtig: der Plan muss innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Aktivierung der Drohne abgeschlossen werden. Danach ist kein Einstieg mehr möglich (ausser nach Inspektion durch DJI). DJI Care Refresh ersetzt keine Drohnen-Haftpflichtversicherung — beides ist getrennt zu betrachten.
Alpines Fliegen in der Schweiz: Besonderheiten und Risiken
Die Schweiz ist ein Land der Berge — und der Wunsch, mit der Drohne spektakuläre Alpenaufnahmen zu machen, ist verständlich. Aber Höhenlage, Wetter und Geländetopographie stellen besondere Anforderungen an Drohne und Pilot.
Akkuleistung ab 2000 m — der Höhen-Effekt
LiPo-Akkus verlieren in der Kälte Kapazität — und in der Höhe kommt eine zweite Herausforderung dazu: Die dünnere Luft liefert den Rotoren weniger Auftrieb, was die Motoren stärker belastet und den Verbrauch erhöht. Faustregeln für alpines Fliegen:
- Ab 2'000 m ü. M.: ca. 10 % mehr Energieverbrauch gegenüber Meereshöhe
- Ab 3'000 m ü. M.: ca. 15–20 % mehr — Flugzeit verkürzt sich merklich
- Ab 4'000 m ü. M.: manche Drohnen (DJI Mini 4 Pro: max. 4'000 m Betriebshöhe) erreichen ihre Servicegrenze
- Akkus nie komplett entladen: in der Höhe sinkt die Zellenspannung schneller — unbedingt bei 25 % landen
Wind: Föhn und Bise
Zwei Windphänomene sind in der Schweiz besonders kritisch für Drohnenpiloten:
- Föhn: Warmer Fallwind aus dem Süden, kann Böen von 80–120 km/h erreichen — auch wenn es in der Ferne noch ruhig aussieht. DJI Mini 4 Pro hält bis ca. 10,7 m/s (Windstärke 5). Föhnsituationen erkennen: warme, klare Luft, hohe Cirruswolken über den Alpen, rasch sinkender Luftdruck.
- Bise: Kalter Ostwind im Mittelland, weniger intensiv als Föhn, aber hartnäckig. Besonders am Genfersee und in der Westschweiz häufig. Böig und schwer vorherzusagen.
- Thermik: Im Sommer entstehen nachmittags starke aufsteigende Wärmewinde. Morgenflüge sind stabiler. Drohne nicht in der Nähe von dunkel gefärbten Felsflanken fliegen — diese heizen sich stark auf und erzeugen lokale Aufwinde.
GPS-Zuverlässigkeit im Gebirge
Hohe Berghänge können die GPS-Sicht einschränken (weniger Satelliten sichtbar durch Sichtblockade). Zudem können Magnetfelder in Gesteinen mit hohem Erzgehalt (z. B. in Minerallagerstätten) den Kompass stören. Empfehlungen:
- Vor jedem Alpenflug Kompasskalibrierung durchführen
- IMU-Kalibrierung nach Transport auf neuem Gelände wiederholen
- Return-to-Home-Höhe grosszügig setzen (mindestens 50 m über dem höchsten Punkt im Umkreis von 500 m)
- GPS-Signalstärke im App-Display beobachten — unter 10 sichtbare Satelliten vorsichtig sein
Kälteschutz für Akkus
LiPo-Akkus sollten nicht unter 10 °C gestartet werden. Im Hochgebirge kann die Temperatur selbst im Sommer schnell sinken. Praktische Massnahmen:
- Akkus in der Innentasche der Jacke warmhalten bis kurz vor dem Start
- DJI-Akkus haben eine eingebaute Heizfunktion — diese aktiviert sich automatisch bei Kälte, verbraucht aber Kapazität
- Nicht verwendete Akkus im Winter bei 40–60 % Ladung lagern (Lagerladung), nicht vollgeladen
- Nach dem Flug: Akku vor dem Laden auf Zimmertemperatur abkühlen lassen
Kameraqualität: 4K, Gimbal, RAW und Sensorvergleich
Die Kamera ist für die meisten Käufer das zentrale Kaufargument. Hier sind die technischen Faktoren, die den Unterschied machen — und was du in der Praxis davon spürst.
Auflösung: 4K vs. 1080p
4K (3840 × 2160 Pixel) liefert viermal so viele Pixel wie Full-HD (1920 × 1080). In der Praxis relevant ist der Unterschied besonders beim:
- Ausschneiden im Schnitt: Mit 4K-Material kann man einen 2× Zoom simulieren und behält immer noch Full-HD-Qualität.
- Grossflächiger Darstellung: Auf grossen Monitoren, TV-Screens oder bei Druckprodukten wird der Qualitätsunterschied klar sichtbar.
- Streaming und Social Media: YouTube und Instagram zeigen 4K-Material mit weniger Kompressionsartefakten als Full-HD.
Für einfache Erinnerungsvideos reicht 1080p. Wer Material in Spielfilmqualität, für kommerzielle Zwecke oder Weitergabe an Kunden produziert, sollte auf 4K setzen.
Gimbal-Stabilisierung: 3 Achsen sind der Standard
Ein 3-Achsen-Gimbal (Nicken/Neigen/Drehen) gleicht Bewegungen in alle Richtungen aus und liefert auch bei leichtem Wind verwacklungsfreies Bild. Ein 2-Achsen-Gimbal kompensiert Nicken und Rollen, aber nicht Drehen — erkennbar an horizontalen Verwacklungen bei seitlichen Windboen.
Einzel-Achsen-Stabilisierung (oder nur digitale EIS) reicht für ernsthafte Aufnahmen nicht aus. Die DJI Mini 4 Pro und alle neueren DJI-Modelle ab dieser Klasse haben 3-Achsen-Gimbals. Günstigere Modelle wie der Holy Stone HS720E nutzen nur digitale EIS — sichtbar schlechteres Ergebnis.
RAW-Fotos und 10-Bit-Video
RAW-Fotos (DNG-Format bei DJI) speichern unkomprimierte Sensordaten und bieten deutlich mehr Spielraum in der Nachbearbeitung — besonders bei Belichtungskorrekturen und Weissabgleich. Wer in Lightroom oder Capture One bearbeitet, profitiert erheblich gegenüber JPEG.
10-Bit-Video (D-Log M oder D-Log bei DJI) speichert mehr Abstufungen zwischen Schatten und Lichtern. In der Farbkorrektur und beim HDR-Grading unverzichtbar. Achtung: 10-Bit-Material braucht eine GPU-fähige Bearbeitungssoftware (DaVinci Resolve, Final Cut Pro) — auf älteren Computern kann das anspruchsvoll sein.
ND-Filter: Warum sie fast immer sinnvoll sind
ND-Filter (Neutraldichte) reduzieren das einfallende Licht ohne Farbveränderung. Bei Drohnen besonders wichtig, weil die Kamera keine mechanische Verschlusszeit hat (ausser beim DJI Mavic 3). Mit ND-Filtern lässt sich die „180-Grad-Regel" einhalten: die Verschlusszeit sollte doppelt so lang sein wie die Bildrate (bei 30fps also 1/60 s). Ohne ND-Filter in vollem Sonnenlicht kommt man auf 1/8000 s — das gibt ruckeliges, unnatürliches Material.
DJI bietet eigene ND-Filter-Sets (ND4/8/16/64) für fast alle Modelle an (CHF 50–100). Drittanbieter (Freewell, PolarPro) sind günstiger, teils optisch gleichwertig.
Akku und Flugzeit: Was du wirklich bekommst
Herstellerangaben werden unter Idealbedingungen gemessen: keine Nutzlast, Windstille, 25 °C, Akku zu 100 %. In der Schweizer Praxis sind folgende Abzüge einzukalkulieren:
- 4K-Video aktiv: −15–20 % Flugzeit gegenüber reinem Schwebemodus
- Wind ab 3 Bft: −10–25 % je nach Gegenwind — Gebirgsregionen besonders betroffen
- Kälte (unter 10 °C): LiPo-Akkus verlieren bis 30 % Kapazität; Akkus in der Innentasche vorwärmen
- Höhe (ab 2'000 m ü. M.): Durch dünnere Luft höherer Motorverbrauch, bis −20 % Flugzeit
- Sicherheitsreserve: Bei 20–25 % Restladung landen; Tiefentladung beschädigt den Akku dauerhaft
Praktische Flugzeiten (realistisch, CH-Bedingungen)
| Modell | Herstellerangabe | Sommer / Flachland | Winter / Alpen (2500 m) |
|---|---|---|---|
| DJI Mini 4 Pro | 34 Min. | 22–26 Min. | 14–18 Min. |
| DJI Air 3 | 46 Min. | 30–36 Min. | 20–24 Min. |
| DJI Mavic 3 Pro | 43 Min. | 28–34 Min. | 18–22 Min. |
| Holy Stone HS720E | 23 Min. | 16–18 Min. | 10–13 Min. |
Ein zweiter Akku (CHF 50–200 je nach Modell) verdoppelt die nutzbare Einsatzzeit. Für längere Shooting-Sessions empfehlen sich drei Akkus plus ein Hub-Ladegerät. Lagerung im Winter: LiPo-Akkus bei 40–60 % Kapazität und 15–25 °C — nicht im Kofferraum oder auf dem Dachboden. Vollgeladene oder leere LiPo-Akkus über längere Zeit zu lagern verkürzt die Lebensdauer erheblich.
FPV-Drohnen vs. Kameradrohnen: Freestyle, Racing und Goggles
FPV (First-Person View) ist eine eigene Welt innerhalb der Drohnenszene. Statt einer stabilen Kameradrohne mit GPS-Hold fliegt man eine agile, oft selbstgebaute Drohne aus der Ich-Perspektive — übertragen live auf eine Videobrille.
Was ist FPV?
FPV-Drohnen sind für Geschwindigkeit und Agilität gebaut. Die Videokamera überträgt das Livebild mit minimaler Latenz in die Brille (Goggles) des Piloten. Einsatzbereiche:
- Freestyle: Kunstflug, Stunts, enge Manöver durch Wälder, Gebäude, Brücken — spektakuläres Filmmaterial, das mit konventionellen Drohnen nicht erreichbar ist.
- Racing: FPV-Drohnen-Rennen auf festgelegten Kursen, mit Zeitmessung. Schweizer FPV-Racing-Verein: FPVCH und einzelne Sektionen im MFSD (Modellflugverband der Schweiz).
- Cinematic FPV: Drohnen mit stabilisierten Kameras (DJI O3-System, GoPro) für Filmproduktionen. Kombiniert Agilität mit brauchbarer Bildqualität.
DJI Avata 2 — FPV für Einsteiger
Der DJI Avata 2 (377 g) ist der einfachste Einstieg in FPV. Er hat einen propellerschützenden Cage (kein offenes Prop-Design), GPS-Stabilisierung und die DJI Goggles 3 als Brille. Preis: ca. CHF 820 (Combo mit Brille und Motion Controller). Gegenüber Selbstbau-FPV-Drohnen: weniger Geschwindigkeit und Wendigkeit, dafür deutlich einfacher zu fliegen und zu reparieren.
DJI Goggles und Übertragungstechnologie
DJI verwendet das proprietäre O3/O4-Übertragungssystem, das eine komprimierte Videoübertragung mit geringer Latenz (ca. 30 ms) auf bis zu 10 km Reichweite ermöglicht. Alternatives System: Analog-FPV (niedrige Latenz, hohe Störanfälligkeit, schlechtere Bildqualität) oder HDZero/Walksnail (digitale Konkurrenz zu DJI mit offenem Standard).
Wichtig für die Schweiz: FPV-Drohnen gelten rechtlich wie alle anderen UAS. Auch wenn man in der Brille fliegt, muss eine zweite Person (Spotter) die Drohne in Sichtweite behalten — oder eine BVLOS-Genehmigung beim BAZL vorliegen. Rennen auf privaten Geländen (Vereine) sind einfacher zu genehmigen als Freilandflüge.
Gebrauchte Drohne kaufen: Ricardo, Tutti und worauf achten
Der Gebrauchtmarkt für Drohnen ist in der Schweiz gut entwickelt — besonders über Ricardo.ch und Tutti.ch. Eine gebrauchte DJI-Drohne kann 20–40 % günstiger sein als neu, birgt aber spezifische Risiken.
Absturzhistorie prüfen
DJI speichert Flugdaten und Unfälle in der Drohne selbst (Blackbox) und in der DJI-Cloud (sofern die App verbunden war). Möglichkeiten zur Prüfung:
- DJI Assistant 2: Am PC mit der Drohne verbinden → Fluglogs einsehen. Häufige Bruchlandungen, Kollisionen und Fehlerprotokolle werden hier sichtbar.
- Gimbal und Motoren: Alle vier Motoren manuell drehen (Drohne ausgeschaltet) — sie sollten gleichmässig und ruckfrei laufen. Knarrende oder hakende Motoren deuten auf Sturzschäden hin.
- Propeller-Zustand: Risse, Kerben oder Ausbeulung sind klare Zeichen für Abstürze. Propeller sind günstig (CHF 10–20 das Set), aber wenn sie beschädigt sind, könnte auch mehr passiert sein.
- Gimbal-Funktion: Im eingeschalteten Zustand prüfen — der Gimbal sollte ruhig stabilisieren, ohne zu zittern oder in eine Richtung zu driften. Gimbal-Reparaturen kosten CHF 150–350.
BAZL-Registrierung übertragen
Beim Kauf einer registrierten Drohne muss die Registrierung auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Das geschieht über das BAZL-Drohnenregister auf bazl.admin.ch — der Vorbesitzer muss die Drohne abmelden, der neue Eigentümer neu anmelden. Achte darauf, dass diese Übertragung vor dem ersten eigenen Flug erledigt ist. Die Registrierungsnummer am Gerät muss dann angepasst werden.
Worauf achten beim Kauf auf Ricardo
- Akku-Zyklen: Im DJI Assistant 2 oder via Fly-App unter Akkuinfo einsehbar. Über 200 Zyklen bedeutet deutlich reduzierte Kapazität (unter 80 %).
- Originalverpackung: Seriöse Verkäufer haben Originalkarton, Zubehör und Kauf-Beleg. Fehlende Originalverpackung = höheres Risiko.
- DJI Care Refresh: Prüfen ob noch aktiv und ob übertragbar (DJI erlaubt Übertragung in einigen Fällen).
- Schweizer Verkäufer bevorzugen: Weniger Zollaufwand, bessere Rückgabe-Option, einfachere Kommunikation.
- Preis unter 50 % des Neupreises: Bei stark günstigen Angeboten besonders kritisch hinschauen — oft versteckte Mängel.
Drohne in den Ferien: Einfuhr, Flugzeug-Transport und Nachbarländer
Viele Schweizer kaufen ihre Drohne auch für Reisen — Kroatien-Urlaub, Toskana-Ausflug, Bergwanderung in Österreich. Dabei gibt es Regeln, die nicht zu unterschätzen sind.
Einfuhr aus der EU in die Schweiz (Zoll)
Wer eine Drohne aus dem EU-Ausland kauft und in die Schweiz einführt, muss Einfuhrsteuern beachten:
- Warenwert bis CHF 150: zollfrei (seit 2024 gilt die neue Freigrenze)
- Warenwert über CHF 150: 8,1 % Mehrwertsteuer wird an der Grenze erhoben, plus ggf. Zollgebühr (Drohnen: Zolltarif je nach Einordnung)
- Kauf via Amazon.de oder andere EU-Shops: Häufig erscheinen die Kosten günstiger als auf .ch, aber nach Zoll und MwSt. ist der Vorteil oft kleiner als erwartet — Digitec/Galaxus.ch häufig konkurrenzfähig
Drohnen-Akkus im Flugzeug (IATA-Regeln)
LiPo-Drohnen-Akkus sind Gefahrgut (Klasse 9 — gefährliche Güter, Lithium-Ionen). Die IATA-Regeln (gültig für alle Fluggesellschaften) legen fest:
- Akkus müssen im Handgepäck mitgenommen werden — nicht im aufgegebenen Gepäck
- Kapazitätsgrenze: bis 100 Wh pro Akku ohne Einschränkung; 100–160 Wh mit Airline-Genehmigung; über 160 Wh verboten
- DJI Mini 4 Pro Akku: ca. 15,4 Wh → kein Problem
- DJI Air 3 Akku: ca. 62 Wh → problemlos
- DJI Mavic 3 Pro Akku: ca. 77 Wh → noch unter der Grenze
- Maximale Anzahl: die meisten Airlines erlauben 2–4 Akkus im Handgepäck (AGB der Airline prüfen)
- Akkus müssen einzeln in Plastikbeuteln oder LiPo-Bags gesichert sein, um Kurzschlüsse zu verhindern
Drohnenrecht in Nachbarländern
Die EU-Länder um die Schweiz herum haben alle das EASA-Drohnenrecht übernommen — die Grundprinzipien (Kategorien, Klassen, Fernpilotenzeugnisse) sind identisch. Aber es gibt nationale Besonderheiten:
🇩🇪 Deutschland
EASA-Recht gilt. Zusätzlich: Kennzeichnung mit Name und Adresse an der Drohne. Drohnenführerschein A1/A3 des BAZL wird anerkannt (EASA-Anerkennung). Bestimmte Gebiete: Nationalparks, Stauseen, Bundesautobahnen — eigene Verordnungen beachten. App: DFS Aviation Services.
🇦🇹 Österreich
EASA-Recht gilt. Naturparks und Schutzgebiete sehr restriktiv (Nationalpark Hohe Tauern: absolutes Verbot). Fernpilotenzeugnisse gegenseitig anerkannt. App: Austro Control UAS App.
🇫🇷 Frankreich
EASA-Recht gilt. Besonderheit: Anmeldung auf der DGAC-Plattform Alphatango für alle Drohnen ab 800 g (auch als Ausländer für Flüge in Frankreich empfohlen). Küstenabschnitte und Schlösser teils Sperrgebiet.
🇮🇹 Italien
EASA-Recht gilt. ENAC (Behörde) führt eine Registrierung durch. Strände, Küsten und Touristenorte häufig mit lokalen Verboten belegt. In Tourismusgebieten proaktiv bei lokalen Behörden nachfragen.
Generell gilt: Das Fernpilotenzeugnis A1/A3 oder A2, das du in der Schweiz erworben hast, wird in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt. Aber die Registrierung der Drohne ist national — du fliegst sie legal unter der Schweizer Registrierung auch im Ausland, musst aber die nationalen Flugverbotszonen des Gastlandes beachten.
Wo kauft man Drohnen in der Schweiz?
Drohnen sind in der Schweiz über verschiedene Kanäle erhältlich — jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:
- Fachhandel (Interdiscount, Digitec/Galaxus Showroom, Media Markt): Direkter Service, Schweizer Garantie (2 Jahre gesetzlich), sofortige Verfügbarkeit. Preise meist leicht höher als online. Vorteil: Rückgabe unkompliziert, Beratung vor Ort.
- Online (Digitec.ch, Galaxus.ch): Schweizer MwSt. inklusive, schnelle Lieferung (oft 1–2 Werktage), breites Sortiment. Digitec ist für DJI-Produkte in der Schweiz einer der günstigsten Anbieter. Preisalert-Funktion nutzen.
- Gebraucht (Ricardo.ch, Tutti.ch): Preisvorteil von 20–40 % möglich. Auf Absturzhistorie, Akku-Zyklen und vollständiges Zubehör achten. Schweizer Verkäufer bevorzugen.
- Direktimport (Amazon.de, B&H Photo): Teils günstiger, aber Zollgebühren ab CHF 150 Warenwert und keine Schweizer Garantie einkalkulieren. MwSt. wird an der Grenze erhoben. Nur lohnenswert bei grossen Preisunterschieden.
Für Ersatzteile, ND-Filter und Zubehör lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Drohnen-Shops oder direkt auf die DJI-Webseite. DJI Care Refresh (Schutzplan) lässt sich nur innerhalb von 48 Stunden nach Aktivierung dazu buchen — nicht vergessen.
Drohnen nach Preisklassen in CHF
Unter CHF 100 — Spielzeug-Drohnen
Kleine Quadrocopter ohne stabile GPS-Haltefunktion und ohne nennenswerte Kameraqualität. Geeignet für Innenräume oder kurze Flüge im Garten. Keine Registrierungspflicht, sofern kein Kamera-Sensor verbaut ist und das Gewicht unter 250 g bleibt. Beispiele: Ryze Tello (Bildungsbereich, programmierbar), günstige No-Name-Quadrocopter aus dem Fachhandel.
Für wen: Kinder ab ca. 10 Jahren als erste Flugerfahrung, oder als günstiges Übungsgerät für die Steuerung, bevor man in eine teurere Drohne investiert. Erwartungshaltung: Flugspass, keine brauchbaren Fotos oder Videos.
CHF 100–300 — Einsteiger mit GPS
Erste GPS-fähige Drohnen mit Return-to-Home-Funktion und einfacher Kamera (1080p). Die Bildqualität reicht für persönliche Erinnerungen, nicht aber für Social-Media-Auftritte oder Druckerzeugnisse. DJI Mini SE (gebraucht ab ca. CHF 150) oder Holy Stone HS720E fallen in diese Klasse. Ab 250 g gilt die Registrierungspflicht beim BAZL.
Für wen: Erste Schritte mit GPS-gestützten Drohnen ohne grossen finanziellen Einsatz. Gut als Übungsgerät, bevor man in eine höhere Preisklasse wechselt.
CHF 300–700 — solide Freizeitdrohnen
DJI Mini 3 (ca. CHF 400), Autel EVO Nano+ (ca. CHF 490), DJI Mini 4 Pro (ca. CHF 680). Stabiles 4K-Bild, 3-Achsen-Gimbal, Hinderniserkennung, App-gesteuerte Automatik-Flugmodi. Dieser Bereich bietet das beste Verhältnis aus Leistung und Preis für Reisefotografie und Freizeitaufnahmen in der Schweiz.
Für wen: Der Grossteil der Freizeitpiloten. Leicht, handlich, reiserauglich — passt in jeden Rucksack. Ideal für Wanderungen, Stadtaufnahmen und Familienerinnerungen.
Über CHF 700 — fortgeschrittene und professionelle Drohnen
DJI Air 3 (ca. CHF 1'100), DJI Avata 2 FPV Combo (ca. CHF 820), DJI Mavic 3 Pro (ab CHF 2'300). Für diese Klasse sollte ein klarer Verwendungszweck vorliegen: Immobilienfotografie, Filmproduktion, Sport-FPV oder kartografische Anwendungen. A2-Zeugnis und BAZL-Registrierung sind in dieser Gewichtsklasse nahezu immer Pflicht.
Für wen: Fotografen und Videografen, die Bildqualität und Flexibilität gegenüber Gewicht und Preis priorisieren. Profis, die Drohnen für bezahlte Aufträge einsetzen.
Was darf ich in der Schweiz filmen? Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit September 2023) regelt auch Drohnenaufnahmen von Personen. Drohnen mit Kamera sind ortsfremde Bildaufnahmegeräte und unterliegen denselben Datenschutzregeln wie Überwachungskameras.
- Private Grundstücke: Aufnahmen über fremdem Privatgelände sind ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers rechtswidrig — selbst wenn die Drohne nur kurz darüberfliegt.
- Erkennbare Personen: Das gezielte Filmen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Zufällig erfasste Passanten auf öffentlichem Boden sind in der Praxis toleriert, solange sie nicht im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.
- Verbreitung: Das Hochladen von Aufnahmen mit erkennbaren Personen (Social Media, YouTube) ohne Einwilligung kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Polizei- und Militäranlagen: Fotografier- und Filmverbote gelten unabhängig von der Drohnengesetzgebung.
- Naturschutzgebiete: In einigen kantonalen Naturschutzgebieten gelten eigene Einschränkungen für Drohnenflüge — besonders in der Brut- und Setzzeit (März bis Juli).
Checkliste: Vor dem ersten Flug in der Schweiz
Wer eine neue Drohne kauft, sollte diese Schritte der Reihe nach abarbeiten:
- Drohne registrieren: Auf bazl.admin.ch/drohnen als UAS-Betreiber anmelden und den Code gut sichtbar an der Drohne befestigen.
- Fernpilotenzeugnis A1/A3 absolvieren: Online-Kurs und Prüfung beim BAZL — kostenlos, ca. 1–2 Stunden Vorbereitung. Zeugnis vor dem ersten Flug bereithalten.
- Dronespace-App installieren: Vor jedem Flug die Karte prüfen — aktuelle Verbotszonen, NOTAMs, Wetterwarnungen.
- Versicherung prüfen: Hausrat-Police auf Drohnen-Deckung prüfen; bei Drohnen über 250 g Zusatzversicherung abschliessen.
- Drohne kalibrieren: Kompass und IMU nach dem ersten Start und nach Standortwechseln kalibrieren.
- Firmware aktualisieren: Drohne, Fernsteuerung und Akkus auf aktuelle Firmware bringen.
- Return-to-Home-Höhe einstellen: Mindestens 30 m über der höchsten Erhebung im Umkreis von 200 m.
- Testflug niedrig und nah: Den ersten Flug auf niedrige Höhe (5–10 m) und kurze Distanz beschränken, um Steuerung und Gimbal zu testen.
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Zum Marktplatz →Häufige Fragen
Brauche ich in der Schweiz eine Drohnen-Registrierung?
Alle Drohnen über 250 g müssen beim BAZL (bazl.admin.ch/drohnen) registriert werden. Auch Drohnen unter 250 g mit Kamera oder Sensor sind in bestimmten Zonen registrierungspflichtig — etwa bei Flügen in der Kategorie A3 in der Nähe von Personen. Die Registrierung ist kostenlos und unbefristet. Der zugewiesene UAS-Betreiber-Code muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein. Strafe bei Nicht-Einhaltung: bis CHF 20'000. Rechtsgrundlage: Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK SR 748.941).
Was ist der Unterschied zwischen A1 und A2 Fernpilotenzeugnis?
A1/A3 (Onlineprüfung): Pflicht für alle Piloten in der offenen Kategorie mit registrierungspflichtiger Drohne. Vollständig online beim BAZL absolvierbar, dauert ca. 1–2 Stunden Vorbereitung. Erlaubt Flüge nahe, aber nicht direkt über Menschenansammlungen mit C1-Drohnen.
A2 (Selbststudium + Prüfung): Nötig für C2-Drohnen (250 g bis 2 kg) bei Flügen bis 30 m horizontal zu unbeteiligten Personen (mit Low-Speed-Modus sogar bis 5 m). Erfordert zusätzliches Selbststudium, praktische Flugstunden und eine Prüfung bei einer zugelassenen Stelle. Beide Zeugnisse sind EU/CH-kompatibel und gelten in allen EASA-Mitgliedsstaaten — das Schweizer Zeugnis berechtigt also auch zum Fliegen in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien.
Wie lange fliegt eine DJI Mini 4 Pro wirklich?
DJI gibt 34 Minuten an — gemessen in Windstille ohne Videoaufnahme bei 25 °C. In der Praxis mit 4K-Video und leichtem Wind sind 20–25 Minuten realistisch. Bei Kälte (unter 10 °C) kann die Flugzeit auf 15–18 Minuten sinken. In den Alpen ab 2'500 m kommt durch die dünnere Luft ein weiterer Verbrauchsanstieg hinzu — plane dort mit 14–18 Minuten pro Akku.
Ein Ersatzakku kostet ca. CHF 50 und verlängert die Einsatzzeit erheblich. Für einen vollen Shooting-Tag empfehlen sich drei Akkus plus ein Lade-Hub (Ladezeit pro Akku ca. 80 Min.).
Darf ich mit der Drohne Personen filmen?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) verbietet die Aufnahme und Verbreitung von Personenbildern ohne Einwilligung. Zufällig erfasste Passanten im öffentlichen Raum sind in der Praxis toleriert, solange sie nicht im Fokus der Aufnahme stehen und die Aufnahmen nicht weitergegeben werden. Gezielte Überwachung von Personen — auch von öffentlichem Luftraum aus — ist rechtswidrig.
Bei kommerziellen Aufnahmen (Werbung, Immobilienvermarktung, Eventfotografie) sollte immer eine schriftliche Einwilligung der gefilmten Personen vorliegen. Über Privatgelände darf ohne Zustimmung des Eigentümers nicht geflogen werden (ZGB Art. 667). Im Zweifelsfall ist es besser, vor dem Dreh zu fragen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Preise in CHF sind Richtwerte und können je nach Händler, Saison und Verfügbarkeit abweichen. Gesetzliche Vorschriften ändern sich — die aktuellen BAZL-Vorgaben immer direkt auf bazl.admin.ch/drohnen prüfen. Einige Links auf dieser Seite sind Partnerlinks; beim Kauf darüber erhalten wir eine kleine Provision ohne Aufpreis für dich.